Tierbestandsmeldung nach Vieh-Verkehrsordnung
Tierbestandsmeldung
Was Sie wissen sollten
So melden Sie Ihren Tierbestand bei uns an
Rufen Sie das Meldeformular auf und füllen Sie die entsprechenden Felder aus. Den ausgefüllten Bogen können Sie unterschrieben an unsere Fax-Nummer oder per Post versenden. Sie erhalten anschließend von uns eine Betriebsnummer. Mit dieser Betriebsnummer melden Sie sich bitte bei der LKD.
Wenn Sie Klauentiere oder Pferde halten, melden Sie Ihren Tierbestand bitte auch bei dem Tierseuchenfonds.
Rufen Sie das Meldeformular auf und füllen Sie die entsprechenden Felder aus. Den ausgefüllten Bogen können Sie unterschrieben an unsere Fax-Nummer oder per Post versenden. Sie erhalten anschließend von uns eine Betriebsnummer. Mit dieser Betriebsnummer melden Sie sich bitte bei der LKD.
Wenn Sie Klauentiere oder Pferde halten, melden Sie Ihren Tierbestand bitte auch bei dem Tierseuchenfonds.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Werden die Tiere nicht an Ihrem Wohnort gehalten, geben Sie bitte zusätzlich die Standort-Adresse an.
Bei den Tierzahlen ist die im Jahres-Durchschnitt vorhandene Tierzahl bzw. die Anzahl der Plätze (zum Beispiel Mastplätze) anzugeben. Vermerken Sie bitte die Haltungsform; bei Rinderhaltern ist diese Information für uns notwendig, damit wir nachvollziehen können, ob zum Beispiel die Untersuchung auf Leukose oder BHV1 zeitgerecht durchgeführt wird.
Geben Sie bitte unbedingt Ihren Haustierarzt an.
Folgende Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung
Rechtsvorschriften: