Wirtschaftliche Jugendhilfe
Leistungsbeschreibung
Für viele Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe sind Bescheide, wie zum Beispiel Kostenzusagen zu erstellen, zu ändern, aufzuheben, Abrechnungen zu fertigen, Zahlungsverkehr durchzuführen, Widerspruchsverfahren und Klageverfahren durchzuführen.
Diese verwaltungsmäßige Umsetzung der Jugendhilfe erfolgt im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Was Sie wissen sollten
Grundsätzlich haben Eltern zu voll- und teilstationären Jugendhilfemaßnahmen beizutragen. Diese Verpflichtung richtet sich ausschließlich nach ihrem Einkommen und den persönlichen Aufwendungen. Mindestens ist jedoch bei vollstationären Maßnahmen ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu entrichten.
Geldleistungen, die dem gleichen Zweck wie die Jugendhilfe dienen (zum Beispiel BAföG, Renten) sind unabhängig hiervon einzusetzen.