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Beistandschaften und Unterhaltsvorschusskasse

Die Beistandschaft ist ein freiwilliges Hilfsangebot für allein sorgeberechtigte (oder tatsächlich allein sorgende) Elternteile. Die Beistandschaft umfasst zwei mögliche Aufgabenkreise: die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche. 
Ist der Unterhalt von Ihrem minderjährigen Kind dennoch nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für dieses Kind zahlt oder nicht zahlen kann, tritt die Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage. 

Um unnötige Wartezeiten zu verhindern, vereinbaren Sie bitte für ausführliche Beratungen oder Beurkundungen vorab einen Termin unter der Rufnummer 04621 48122-838 oder 04621 48122-893.

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