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Kann sich der*die Unterhaltspflichtige beraten lassen?

Der Beistand vertritt ausschließlich das Kind, daher kann der*die Unterhaltspflichtige keine Beistandschaft beantragen. Der*Die Unterhaltspflichtige hat auch keinen Beratungsanspruch in Unterhaltsfragen. Hierfür muss sich der*die Unterhaltspflichtige an einen Rechtsbeistand wenden.

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