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Offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit

  • Unterstützung und Beratung von freien und kommunalen Trägern der Jugendarbeit
  • Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen, außerschulischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Projekten der Kinder- und Jugendarbeit und internationalen Jugendbegegnungen
  • Durchführung von außerschulischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (Julas, JGL)
  • Beantragung und Verlängerung der Jugendgruppenleitercard (Juleica)
  • Erstattung von Verdienstausfall/ Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit
  • Jugendferienfreizeiten – eigene Maßnahmen (Dänemark-Freizeit, Ü-16-Freizeit)
  • Ferienfreizeit für Alleinerziehende in Kooperation mit dem DRK SL-FL e. V.
  • Organisation des Jugendferienwerks (Zeltlager Weseby, Rantum und Neukirchen)
  • Förderung von Familienurlauben
  • Verleih von Material für die Gruppenarbeit
  • Förderung des Baus von Stätten der Jugendarbeit

Wann und wo kann ich mein Kind für das Jugendferienwerk anmelden?

Der Anmeldezeitraum für das Jugendferienwerk ist vom 01.-28. Februar des jeweiligen Jahres der Durchführung. Die Anmeldung erfolgt bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung (nicht im Sozialzentrum!)

Wie beantrage ich Verdienstausfall?

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