Offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
- Unterstützung und Beratung von freien und kommunalen Trägern der Jugendarbeit
- Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen, außerschulischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Projekten der Kinder- und Jugendarbeit und internationalen Jugendbegegnungen
- Durchführung von außerschulischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (Julas, JGL)
- Beantragung und Verlängerung der Jugendgruppenleitercard (Juleica)
- Erstattung von Verdienstausfall/ Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit
- Jugendferienfreizeiten – eigene Maßnahmen (Dänemark-Freizeit, Ü-16-Freizeit)
- Ferienfreizeit für Alleinerziehende in Kooperation mit dem DRK SL-FL e. V.
- Organisation des Jugendferienwerks (Zeltlager Weseby, Rantum und Neukirchen)
- Förderung von Familienurlauben
- Verleih von Material für die Gruppenarbeit
- Förderung des Baus von Stätten der Jugendarbeit
Wann und wo kann ich mein Kind für das Jugendferienwerk anmelden?
Wenn Sie im Kreis Schleswig-Flensburg wohnen und Bürgergeld, Wohngeld, Asylbewerberleistung, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, können Sie Ihr Kind für einen Platz in einem Zeltlager / bei einer Ferienfreizeit anmelden.
Der Anmeldezeitraum für das Jugendferienwerk findet vom 01.-28. Februar des jeweiligen Jahres der Durchführung statt. Die Anmeldung erfolgt bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung (nicht im Sozialzentrum!).
Den aktuellen Flyer finden Sie hier:
Wie beantrage ich Verdienstausfall?
- PDF-Datei: (PDF, 196 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 91 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 204 kB)