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Infos für Familien

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) können Familienurlaube und die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Ferienfreizeiten bezuschusst werden, wenn gewisse Kriterien erfüllt werden. Zudem wird einmal jährlich in den Sommerferien eine Ferienfreizeit für Alleinerziehende und ihre Kinder angeboten (begrenzte Platzanzahl).

Was ist das Kinder- und Jugendferienwerk?

Im Rahmen des Kinder- und Jugendferienwerkes werden durch den Kreis Schleswig-Flensburg bei den Ferienlagern Weseby, Rantum und Neukirchen jährlich Plätze angekauft und anschließend an finanziell und sozial benachteiligte Kinder zu einem vergünstigten Preis vergeben. Zudem führt der Kreis Schleswig-Flensburg eine eigene Ferienfreizeit durch, die besonders für Kinder geeignet ist, die sich in kleineren Gruppen besser zurechtfinden.

Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 17 Jahren, die im Kreis Schleswig-Flensburg wohnen und deren Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:

  1. Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
  2. Wohngeld
  3. Kinderzuschlag
  4. Asylbewerberleistungen
  5. Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

Kinder, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen leben, können in der Regel nicht über das Jugendferienwerk gefördert werden.

In Einzelfällen ist es möglich, Plätze bei anderen Ferienfreizeiten anzukaufen. Sollte ein Kind bei einer anderen Ferienfreizeit als den o. g. teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte in der Kinder- und Jugendförderung.

Wie melde ich mein Kind für einen geförderten Ferienfreizeitplatz an?

In der Zeit von Ende Januar bis Ende Februar kann das Kind bei der zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (nicht im Sozialzentrum!) für das Jugendferienwerk angemeldet werden. Bei der Anmeldung geben die Eltern an, welches Kind in welches Ferienlager möchte (Bitte bringen Sie Ihren Leistungsbescheid zur Anmeldung mit!).

Nachdem alle Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen die Listen mit den angemeldeten Kindern an die Kinder- und Jugendförderung des Kreises Schleswig-Flensburg geschickt haben, werden dort die vorhandenen Plätze Mitte März unter den kreisweit interessierten Kindern verlost.

Da nur begrenzt Ferienplätze zur Verfügung stehen, kann es sein, dass nicht alle Kinder einen Platz bekommen. Diese Kinder kommen dann auf die Warteliste und können eventuell „nachrutschen“.

Alle Kinder, die auf den Ferienwerkslisten stehen, bekommen Ende März eine Nachricht, ob sie einen Ferienplatz erhalten haben oder auf der Warteliste stehen.

Aktueller Flyer: Ferienfreizeiten 2025

Wie beantrage eine Förderung für meinen Familienurlaub?

Finanziell benachteiligte oder kinderreiche Familien können einen Zuschuss bekommen, wenn sie gemeinsam mit ihren Kindern einen Familienurlaub verbringen möchten.

Es können bis zu 18,00 € pro Familienmitglied und Reisetag gefördert werden, aber höchstens 65 % des gesamten Reisepreises.

Der Antrag ist grundsätzlich spätestens 4 Wochen vor Beginn des Urlaubs zu stellen und er muss spätestens bis zum 31.10. des Jahres eingegangen sein. Der Urlaub muss im Antragsjahr bis zum 31.12. begonnen werden.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema „Förderung von Familienurlauben“ im Rahmen des Jugendferienwerks.

Informationen zur Förderung von Familienurlauben im Rahmen des Jugendferienwerks

Benötigte Antragsformulare:

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