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Der Kreis Schleswig-Flensburg ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe zuständig für den Abschluss von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe. Dazu gehören zum Beispiel die stationären und ambulanten Angebote wie Betreuung in einer Einrichtung über Tag und Nacht, stationäre Eltern-und-Kind-Maßnahmen oder die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH).