Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Leistungsbeschreibung
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw
ierigkei
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfe
währung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Vo
raussetzungen erfüllen, können unter Um
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei
ten gewährt werden:
-
Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
-
Soziale Schwierigkeiten
:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soz iale Beziehungen
- Straffälligkeit
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun gen bekommen :
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh nung
- Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul - bzw. Berufsausbildung
- Geld - und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbring ung
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes.
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
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Welche Unterlagen benötige ich?
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das
Sozialamt
erforderliche Unterlagen anfor
dern.
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
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Welche Gebühren fallen an?
Kostenart: kostenlos
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
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Rechtsgrundlage
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Verfahrensablauf
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonde rer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine ent sprechende Kontakta nfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungs möglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorran gige Leistungen können hier bespro chen werden.
- Mögliche Hilfen sind unter anderem : Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be- sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt si nd, kann im Be ratungsgespräch besprochen werden.
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Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun gen notwendig.
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Formulare
Formulare vorhanden:
Nein
Schriftform erforderlich:
Nein
Formlose Antragsstellung möglich:
Ja
Persönliches Erscheinen nötig:
Nein
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Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ( MAGS NRW)
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Urheber
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Onlinedienste
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