Was ist eine Beistandschaft?
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Die Beistandschaft unterstützt Sie bei der Feststellung der Vaterschaft - sofern sich dies nicht einvernehmlich klären lässt - und kann das Kind gegebenenfalls hierbei auch gerichtlich vertreten.
In Unterhaltsangelegenheiten wird das Kind von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Verfolgung seiner Unterhaltsansprüche durch das Jugendamt vertreten. Ab dem 18. bis zum 21. Lebensjahr steht das Jugendamt weiterhin beratend für die jungen Erwachsenen zur Verfügung.
Es erfolgt neben der Berechnung des Unterhaltsanspruches ebenfalls die gerichtliche Festsetzung der Unterhaltsverpflichtung (sofern erforderlich) sowie die Durchsetzung (wenn nötig auch mittels Zwangsvollstreckungsmaßnahmen).
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand handelt jedoch weisungsunabhängig im Sinne des Kindes. Eine zeitgleiche Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist deswegen ausgeschlossen.