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Wer kann einen Beistand erhalten?

Den Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft kann der Elternteil stellen, der die alleinige elterliche Sorge innehat oder diese hätte, wenn das Kind bereits geboren wäre. Bei gemeinsamen Sorgerecht, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, bei dem das Kind lebt.

Die Beistandschaft tritt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes ein. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

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