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Auszubildende / Studierende / Sprachkursteilnehmende

Eine Berufsausbildung oder Studium in Deutschland bietet viele Chancen und bereitet Sie bestens auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Ebenso kann Ihnen der Aufenthalt im Bundesgebiet erlaubt werden, wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren möchten, aber noch keinen Platz gefunden haben. Außerdem kann die Teilnahme an einem Deutschkurs ermöglicht werden.

Aufenthalt für Auszubildende

Wenn Sie als Auszubildende oder Auszubildener nach Deutschland einreisen möchten, dann müssen Sie foglenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können einen betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatz in Deutschland nachweisen.
  • Sie verfügen überdie notwendigen Sprachkenntnisse, um eine Ausbildung in Deutschland erfolgreich absolvieren zu können. In der Regel sind dies Kenntnisse auf dem auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Wenn ein vorbereitender Duetschkurs durchgeführt wurde oder die Bildungseinrichtung Ihre Sprachkenntnisse nicht bereits geprüft hat, müssen Sie diese nicht nochmals nachweisen.
  • Sie müssen Ihren Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Das bedeutet, Sie müssen nachweisen, dass Ihnen im Monat mindestens 903 Euro (Jahr 2023) zur Verfügung stehen. Nachweise können zum Beispiel die Gehaltsnachweise, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder auch die Einrichtung eines Sperrkontos sein.

Ausführliche Beschreibungen sowie Begriffserklärungen finden Sie auch auf dem Portal: Make it in Germany. Diese Internetseite wird von der Bundesregierung bereitgestellt. Hier werden alle wichtigen Themen zusammengefasst und zentrale Begriffe erklärt.

Natürlich können Sie uns auch gern kontaktieren. Unsere Adresse finden Sie auf der rechten Spalte.

Aufenthalt für Studierende

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, dann müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie benötigen eine Zulassung einer an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland.
  • Sie können einen Schulabschluss mit Hochschulzugang beziehungsweise einen anerkannten Hochschulabschluss nachweisen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums aus eigenen Mitteln finanzieren können. Dafür gibt es unterschiedliche Wege, zum Beispiel über die Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder die Einrichtung eines Sperrkontos. Für das Jahr 2023 bedeutet das, dass Sie einen Betrag von miindestens 11.208 € verfügen müssen.
  • Gegebenenfalls müssen Sie für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse gegenüber der deutschen Botschaft nachweisen. Dies hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ihres Studiengangs ab.

Ausführliche Beschreibungen sowie Begriffserklärungen finden Sie auch auf dem Portal: Make it in Germany. Diese Internetseite wird von der Bundesregierung bereitgestellt. Hier werden alle wichtigen Themen zusammengefasst und zentrale Begriffe erklärt.

Natürlich können Sie uns auch gern kontaktieren.

Aufenthalt für Sprachkursteilnehmende

Wenn Sie nach Deutschland reisen möchten, um einen einen Sprachkurs zu absolvieren, dann können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun:

Es ist wichtig zu beachten, dass die Ausländerbehörde Ihnen auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnsi für maximal ein Jahr erteilen kann. Das bedeutet, dass die Ausländerbehörde auf der Grundalge der Argumente Ihres Antrags darüber entscheidet, ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Bei dem Sprachkurs, an dem Sie teilnehmen, muss es sich um einen Intensivsprachkurs handeln. Ein Intensivkurs ist zeitlich begrenzt und umfasst in der Regel mindestens 18 Wochenstunden.
  • Je nachdem, aus welchem Land Sie einreisen, benötigen Sie ein besonderes Visum.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gern kontaktieren.

Aufgenthalt zur Ausbildungs- und Studienplatzsuche

Folgende Voraussetzungen müssen für die Ausbildungsplatzsuche erfüllt sein:

  • Sie dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Sie können einen Schulabschluss, der Sie zu einem Hochschulzugang berechtigt oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule vorweisen.
  • Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des Aufenthalts gesichert. Der Nachweis kann durch die Eröffnung eines Sperrkontos mit mindestens 1.027 Euro pro Monat (Jahr 2023) oder durch eine Verpflichtungserklärung erbracht werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Studienplatzsuche erfüllt sein:

  • Sie können einen Schulabschluss vorweisen, der unmittelbar zum Studium in Deutschland oder zum Besuch eines Studienkollegs befähigt.
  • Sie erfüllen die Sprachanforderungen des angestrebten Studiums. In welcher Form der Nachweis erfolgen kann, erfahren Sie bei der/dem für Sie zuständigen deutschen Botschaft beziehungsweise Konsulat.
  • Ihr Lebensunterhalt ist während des gesamten Aufenthalts gesichert, denn einer Beschäftigung dürfen Sie in dieser Zeit nicht nachgehen. Der Nachweis kann durch die Eröffnung eines Sperrkontos mit mindestens 1.027 Euro pro Monat (Jahr 2023) oder durch eine Verpflichtungserklärung erbracht werden.

Ausführliche Beschreibungen sowie Begriffserklärungen finden Sie auch auf dem Portal: Make it in Germany.

Diese Internetseite wird von der Bundesregierung bereitgestellt. Hier werden alle wichtigen Themen zusammengefasst und zentrale Begriffe erklärt.

Natürlich können Sie uns auch gern kontaktieren.

Einzureichende Unterlagen

Auf dieser Seite sehen Sie eine Zusammenfassung der Unterlagen, die Sie einreichen müssen.

Je nachdem, welchen Antrag auf Aufenthalt Sie gestellt haben, gibt es unterschiedliche Anforderungen.

Alle Antragstellenden müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Gültiger Pass inkl. Kopie des Visum

  • ein aktuelles biometrisches Foto

  • Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" (ausgefüllt)

  • Nachweis über Intensivsprachkurs

  • Krankenversicherung (Versicherungskarte) Bescheinigung der Sprachschule über einen gebuchten Sprachkurs von mindestens 3 Monaten (jede gesetzliche Krankenversicherung genügt - für die Dauer des Sprachkurses genügt ebenso eine Reisekrankenversicherung).

  • Vertrag mit der Sprachschule

  • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieter

  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt, z.B. durch ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 11.959,00 Euro (aktueller Wert für das Jahr 2023), der Abgabe einer Verpflichtungserklärung, durch Dritte auf amtlichem Vordruck oder mittels einer notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Sprachkurses den Lebensunterhalt zu sichern, mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gern kontaktieren.

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