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Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit

Wenn Sie in Deutschland in einem Angestelltenverhältnis (= nicht selbstständige Erwerbstätigkeit) arbeiten möchten, aber nicht aus einem Land der Europäischen Union kommen und auch keine Niederlassungserlaubnis haben, dann benötigen Sie für eine Aufenthaltserlaubnis.

Diese ist die Voraussetzung für die Aufnahme einer Beschäftigung. Sie dürfen erst nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit dem entsprechenden Vermerk eine Arbeit aufnehmen.

Arbeitserlaubnis

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung ist grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Eine solche Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und die entsprechende „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ eingereicht wurde.

Das Formular wird bundesweit einheitlich genutzt. Sie können es hier herunterladen.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen ein deutsches Visum zum Zweck der Beschäftitung. Bitte wenden Sie sich dafür an die jeweiligen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutchland in Ihrem Heimatland. Es gibt Ausnahmen - wenn Sie Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland oder den Vereinigten Staaten von Amerika sind, können Sie visumfrei einreisen.

In jedem Fall benötigen Sie:

  • Ein konkretes Arbeitsangebot
  • Das vom Arbeitgeber ausgefüllte Formulars „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (hier herunterladen)
  • ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich bei uns!

Blaue Karte - EU

Was ist die "Blaue Karte - EU"?

Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen. 

Wie bekommen Sie die "Blaue Karte - EU"?

  • Sie haben einen anerkannten Hochschulabschluss

  • Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde, muss der Abschluss anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein

  • Es gibt Internetportale, über die Sie eigenständig prüfen können, ob Ihr Abschluss anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist (nutzen Sie zum Beispiel das Infoportal der Kultusministerkonferenz "anabin"), natürich geben diese Portale nur Hinweise und ersetzen nicht den Antrag selbst

  • Sie wollen in einem Beruf arbeiten, der Ihrem Bildungsabschluss entspricht und können einen Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage eines Arbeitgebers vorweisen

  • Ihr Bruttojahreseinkommen in Deutschland wird mindestens 45.552 €* oder mindestens 58.400 €** betragen

  • Sie haben ein gültiges Visum oder reisen visumfrei (gilt für bestimmte Staaten, Siehe Bereich...) nach Deutschland ein

  • Sie können ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen

  • * gilt für Berufsgruppen wie Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure Ärzte und IT-Fachkräfte
  • ** gitl für alle anderen Fachkräfte mti Hochschulabschluss

Wie lange darf ich in Deutschland arbeiten?

Die Aufenthaltserlaubnis ist auf höchstens vier Jahre befristet vergeben.

Darf ich meinen Arbeitgeber wechseln?

Ja, aber in ersten zwei jahren der Beschäftigung brauchen Sie eine Zustimmung der Ausländerbehörde.

Darf ich Auslandsreisen unternehmen?

Ja, Sie dürfen mit Ihren Familienangehörigen maximal zwölf Monate aus Deutschland ausreisen ohne dass Ihre Aufenthaltserlaubnis erlischt.

Darf ich mit der Blauen Karte- EU n einem anderen Migliedstaat der Europäischen Union leben und arbeiten?

Ja, das dürfen Sie, wenn Sei die Blaue Karte - EU schon mindestens 18 Monate besitzen, dürfen Sie sich visumsfrei in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außer Irland und Dänemark) niederlassen und dort innerhalb eines Monats die Blaue Karte - EU beantragen.

Ab wann darf ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen? 

Eine Niederlassungserlabnis dürfen Sie beantragen, wenn Sie 33 Monate gearbeitet haben. Wenn Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, dürfen Sie die Niederlassungserlabnis schon nach 21 Monaten Arbeit beantragen.

Wo erhalte ich mehr Informationen?

In dem Protal: Make it in Germany erhalten Sie aktuelle Informationen der Bundesregierung.

Selbstständige

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie in Deutschland als Selbständige oder als Selbstständiger arbeiten möchten.

Entscheidend ist , ob es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit, die Sie ausführen möchten, gibt.

Zu den wichtigen Voraussetzungen für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gehören:

  • Die voraussichtlichen Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen ausreichen, um die Kosten Ihres Lebensunterhalts in Deutschland zu decken (dies schließt auch die Kosten für den Krankenversicherungsschutz ein). Sie müssen daher aussagekräftige Planungsdokumente für Ihr Geschäftsmodell vorlegen. Dies kann zum Beispiel ein Business- und Finanzierungsplan oder ein Unternehmenskonzept sein.
  • Sie müssen über die jeweiligen persönlichen Voraussetzungen, also nachgewiesene Berufserfahrung oder branchentypische Qualifizierungen, verfügen.
  • Mögllicherweise benötigen Sie spezielle Zulassungen für Ihren Bereich/ Ihre Tätigkeit, damit Sie diese nach deutschen Vorgaben  ausüben können.
  • wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen.
  • Sie müssen nach den gültigen Einreisebestimmungen für Ihr Land einreichen, also gegebenenfalls ein Visum beantragen.

Melden Sie sich gern bei Uns, wenn Sie Fragen haben.

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