Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung
(Duldung)
In Deutschland bezieht sich eine "Duldung" auf den vorübergehenden Aufenthaltsstatus einer Person, die sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Land aufhält, jedoch aus verschiedenen Gründen vorübergehend nicht abgeschoben werden kann oder soll.
Die Duldung ist eine Maßnahme der Ausländerbehörde und wird normalerweise aufgrund von humanitären, rechtlichen oder praktischen Erwägungen erteilt.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Migrationsmanagement.