Asylbewerberleistungsgesetz
Im Asylbewerberleistungsgesetz wird geregelt, welche Menschen durch dieses Gesetz Geld bekommen. Es wird auch geregelt, das diese Menschen Geld bekommen. Im Kreis Schleswig-Flensburg ist das Migrationsmanagement (Mima) dafür zuständig.
Wenn Sie eine Frage haben, können Sie uns auch anrufen. Unsere Telefon-Nummer steht auf der rechten Seite.
Was wird bezahlt?
Durch dieses Gesetz wird alles bezahlt, was zum Leben wichtig ist. Sie bekommen einen Geldbetrag überwiesen. Dieser Betrag besteht aus einer Auszahlung für verschiedene Bereiche. Diese sind hier aufgezählt:
- Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes (Dies wird „notwendiger Bedarf“ genannt)
- Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (Diese werden „notwendiger persönlicher Bedarf“ genannt)
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (natürlich nur dann, wenn dies auf Sie zutrifft)
Die Beiträge für die Krankenversicherung werden auch bezahlt.
Bei besonderen Umständen sind gegebenenfalls auch weitere Leistungen möglich, die im Einzelfall bewilligt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Mima.
Das ganze Gesetz können Sie hier lesen.
Was müssen Sie machen?
Sie müssen einen Antrag beim Mima in Schleswig stellen. Meistens passiert das schon, wenn Sie zum ersten Mal in der Ausländerbehörde im Kreis Schleswig-Flensburg sind.
Manchmal senden wir Ihnen eine Nachfrage mit der Post, wenn wir Fragen haben.
Wenn Sie uns nicht antworten, wissen wir leider nicht, ob Sie wirklich das brauchen, was Sie beantragt haben. Dann lehnen wir Ihren Antrag ab. Wenn Sie unsere Schreiben nicht verstehen, dann melden Sie sich einfach bei uns. Auf unserem Brief ist die Telefonnummer der Mitarbeitenden zu finden.