Weitere Beratungsangebote
Koordinierungsstelle für Integration, Teilhabe und Zusammenhalt (KITZ)
Was ist die Koordinierungsstelle?
Seit dem 01. Januar 2019 gibt es die Koordinierungsstelle für Integration, Teilhabe und Zusammenhalt (KITZ), die vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gefördert wird.
Im Kreis Schleswig-Flensburg wird die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe verstanden. Seit dem 01.09.2021 gibt es einen neuen Fachdienst Migrationsmanagement, der sich ganzheitlich um die Zielgruppe kümmert. Die Koordinierungsstelle Integration samt der Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe sind Teil des Fachdienst Migrationsmanagement. Implementierung und Verankerung von auf Integration und Teilhabe ausgerichteten und abgestimmten Strukturen und Maßnahmen stehen im Fokus der Koordinierungsarbeit.
Welche Aufgaben hat die Koordinierungsstelle?
Die KITZ agieren im Sinne des Integrationskonzeptes für Menschen mit Migrationshintergrund „Wir sind Vielfalt“ des Kreises Schleswig-Flensburg sowie des Arbeitskonzeptes KITZ und widmen sich unter anderem folgenden Aufgabenschwerpunkten:
- Sicherstellung des bedarfsgerechten Zugangs zu Angeboten der Erstintegration (Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache, Migrationsberatung) zeitnah nach Ankunft im Kreis,
- Gleichberechtigter Zugang und Teilhabe in den integrations- und teilhaberelevanten Regelsystemen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Trägern, insbesondere in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Arbeit, Gesundheit und Wohnen,
- Ermöglichung eines gleichberechtigen und diskriminierungsfreien Zusammenlebens der Menschen vor Ort,
- Stärkung der strukturellen Einbeziehung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in gesellschaftliche Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse und –formate unter anderem in Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen,
- Information und Beratung von Entscheidungsträger:innen innerhalb der Verwaltung und Selbstverwaltung zu integrations- und teilhaberelevanten Fragestellungen,
- Stärkung der interkulturellen Öffnung der jeweiligen Verwaltung.
Welche Handlungsfelder bearbeitet die KITZ?
Im Rahmen des Arbeitskonzeptes befassen sich die KITZ besonders mit folgenden Handlungsfeldern:
- Wohnen
- Sprache
- Arbeit
- Ausbildung
- Gesundheit
- Demokratie, Kultur und Werte
- Vereine
- Frauen
- Interkulturelle Öffnung
Hierzu arbeitet die KITZ sehr eng mit dem kreisangehörigen Bereich, verschiedenen Institutionen und Organisationen auf der lokalen und überregionalen Ebene zusammen. In verschiedenen Netzwerken aus den oben genannten Handlungsfeldern erfolgen regelmäßige Treffen sowie eine gemeinsame Planung, Organisation und Durchführung von Integrationsangeboten.
Weiterhin setzt sich die Koordinierungsstelle aktiv für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Fluchtbiografie oder Migrationshintergrund ein und ermöglicht aktuell Förderung von Vereinen, Migrantenselbstorganisationen, Institutionen, Organisationen, ehrenamtlichen Initiativen im Sinne der positiven Integration.
In unserem Leitfaden Förderung KITZ inden Sie weitere Informationen zur Möglichkeiten der Förderung.
Wie können Sie uns erreichen?
Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH)
Die Beratungsstellen unterstützen Neuzuwanderer bei ihrer beruflichen, sprachlichen und gesellschaftlichen Integration durch, Information, Beratung, Unterstützung und Vermittlung. Sie bieten Hilfestellungen rund um die Themen:
- Aufenthalt (Asylverfahren, Hilfe bei abgelehntem Asylantrag)
- Soziale Sicherung (Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld I und II, Kinder- und Elterngeld, Wohngeld usw.)
- Gesundheit
- Familienzusammenführung
- Suche nach dem passenden Sprachkursangebot
- Hilfe bei persönlichen und familiären Problemen
- Soziale Kontakte/Freizeit
- Unterstützung bei Angelegenheiten des täglichen Lebens
- bei Fragen zu Arbeit, Beruf und Ausbildung
Um eine passgenaue Beratung gewährleisten zu können, stehen je nach Alter unterschiedlichen Beratungsfachkräfte zur Verfügung.
Hier können Sie unseren aktuellen Flyer herunterladen.
Jugendmigrationsdienst - Beratung für Jugendliche Zuwander*innen (bis zum 27. Lebensjahr)
Du bist zwischen 12 und 27 Jahre alt und bist aus einem anderen Land nach Deutschland gezogen. Du wohnst im Kreis Schleswig-Flensburg. Alles ist neu. Alles ist fremd. Du musst eine neue Sprache lernen, die richtige Schule, eine Ausbildungsstelle oder einen Arbeitsplatz für Dich finden. Du möchtest andere Jugendliche kennenlernen, neue Freundinnen und Freunde finden. Unser Jugendmigrationsdienst begleitet Dich über längere Zeit bis die gemeinsam entwickelten Ziele erreicht sind. Auch wenn Du schon länger in Deutschland bist, unterstützen wir Dich bei der Bewältigung von Schwierigkeiten.
Der Jugendmigrationsdienst hat die Aufgabe, zugewanderten jungen Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren auf ihrem Weg in unsere Gesellschaft zu begleiten, sie bei Fragen zur sprachlichen, sozialen, schulischen und beruflichen Integration zu beraten und ihnen Hilfe zur Selbständigkeit zu geben sowie Kompetenzen aufzugreifen und zu fördern. Dadurch will er ihnen Chancengleichheit mit Einheimischen in unserer Gesellschaft ermöglichen und gegenseitiges Verständnis und Toleranz fördern.
Die konzeptionelle Grundlage für seine Arbeit sind die „Grundsätze zur Durchführung und Weiterentwicklung des Programms 18 im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) „Eingliederung junger Menschen mit Migrationshintergrund“ sowie die dazugehörenden Rahmenkonzepte.
Der Jugendmigrationsdienst Schleswig-Flensburg wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Maike Hohmann
Jugendmigrationsdienst
Tel.: +49 4621 3811-12
m.hohmann@diakonie-slfl.de
Oxana Wittmann
Jugendmigrationsdienst
Tel.: +49 4621 3811-56
o.wittmann@diakonie-slfl.de
Wir bitten um Terminvereinbarung.
Sprechzeiten:
- Montag 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr
- Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
Sprechstunde in Kappeln:
Termine bei Bedarf und nach vorheriger telefonischer
Absprache unter den oben angegebenen Telefonnummern.
Beratung auch in Flensburg, Johanniskirchhof 19 möglich.
Weitere Informationen auch unter unserer Webseite:
www.jmd-portal.de
Beratung für erwachsene Zuwander*innen (ab dem 27. Lebensjahr)
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund, die noch nicht länger als drei Jahre in Deutschland leben oder sich in einer schwierigen Lage befinden. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme der Ratsuchenden am gesellschaftlichen Leben.
Beraten wird zu einer Vielzahl alltäglicher Fragen, unter anderem zu Sprachkursen, Wohnen, Arbeit, Gesundheit, Kinderbetreuung/Schule sowie zu einfachen rechtlichen Fragen.
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Silke Nissen
Kreis Schleswig-Flensburg
0-700 Migrationsmanagement
0-710 Ausländerrecht
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
- Telefon: +49 4621 87-246
- Fax: +49 4621 87-805
- E-Mail: silke.nissen@schleswig-flensburg.de
- Raum: U 1 d
- Internet: www.schleswig-flensburg.de
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Herr Jens Engel
Fachdienst Migrationsmanagement
Migrationsberatung SH
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig
- Telefon: 04621 87-807
- E-Mail: jens.engel@schleswig-flensburg.de
- Internet: https://www.schleswig-flensburg.de/index.php?&fdirect=1
- Hinweis: Termine nach Vereinbarung
Alle an Bord!
Das Projekt Alle an Bord! - Arbeitsmarktliche Integration in Arbeit, Ausbildung und Studium von Geflüchteten in Flensburg und Umgebung sowie im Kreis Schleswig-Flensburg.
Unser Projektziel:
Im Fokus der Unterstützung steht die arbeitsmarktliche Integration von Geflüchteten. Die Beratung und Begleitung ist individuell und auf den Bedarf der Teilnehmenden angepasst. Die Teilnahme ist kostenfrei und freiwillig.
Wir …
- helfen bei der beruflichen Orientierung und bieten Bewerbungstrainings und Coachings.
- unterstützen bei der Aufnahme von Praktika, Einstiegsqualifizierung, schulischer oder dualer Ausbildung, Arbeit oder Studium.
- informieren zu Fördermöglichkeiten und unterstützen bei der Einmündung in berufliche Bildungsmaßnahmen.
- helfen bei der Suche nach geeigneten Sprachkursen.
- unterstützen bei Kontakten zu Behörden, Jobcentern und Agenturen für Arbeit.
- helfen bei der Kontaktaufnahme mit dem IQ Netzwerk und den zuständigen Stellen für die Anerkennung mitgebrachter Abschlüsse.
- begleiten Geflüchtete und Arbeitgebende in der ersten Zeit nach Arbeits- und Ausbildungsaufnahme und unterstützen alle Beteiligten, um Abbrüche zu vermeiden.
Zielgruppe:
Geflüchtete, unabhängig von Herkunft, Alter oder Geschlecht.
Besonders werden Geflüchtete mit speziellen Zugangsbarrieren, z. B. Menschen im Asylverfahren oder mit Duldung, Alleinerziehende und Traumatisierte unterstützt.
Projektstandorte und Ansprechpartner*innen:
Wir beraten Geflüchtete sowohl vor Ort an den Standorten Flensburg und Schleswig als auch mobil im Umland.
Flyer
Hier können Sie unseren aktuellen Flyer herunterladen:
- PDF-Datei: (PDF, 1.8 MB)
Der Flyer wird laufend aktualisiert.
Projektwebseite
Auf unserer Projektwebseite erhalten Sie immer die aktuellsten Informationen, auch zu Kontakten in anderen Städten und Gemeinden in chleswig-Holstein.
Kontakt
Das Netzwerk Alle an Bord! wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein und dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein koordiniert:
Es ist in sieben Kreisen und einer kreisfreien Stadt mit Beratungs-, Coaching- und Unterstützungsangeboten aktiv. Mit den Trägern ZBBS e.V., UTS e.V., der Handwerkskammer Lübeck sowie der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg und der bequa Flensburg vereint das Netzwerk langjährig erfahrene Partner. Alle an Bord! kooperiert landesweit mit dem Netzwerk „Mehr Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“, das entsprechende Angebote in anderen Regionen vorhält.
Das Netzwerk Alle an Bord! wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein:
Sprach- und Kulturmittlung
Sprach- und Kulturmittler*Innen unterstützen immer dann, wenn es zu Verständigungsschwierigkeiten zwischen Mitarbeitenden und Antragstellenden kommt.
Darüber hinaus begleiten die Sprach- und Kulturmittler*Innen den Ankommensprozess zugewiesener Geflüchteter hier im Kreishaus. Sie übersetzen und erklären die oft nicht ganz so einfach zu verstehenden Verwaltungsvorgänge und erklären, warum Entscheidungen getroffen werden.
Arbeitgeberberatung
Die wachsende Bedeutung eingewanderter Menschen für die Deckung von Fach- und Arbeitskräftebedarfen am Arbeitsmarkt ist in aller Munde.
Dabei ist es für Arbeitgeber*innen nicht immer einfach, verlässliche Kontakte und Informationen zur Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Migrationshintergrund zu erhalten:
- Wen darf ich einstellen und welche rechtlichen und kulturellen Besonderheiten muss ich beachten?
- Wie finde ich überhaupt Personal mit Migrationshintergrund, das zu meinem Betrieb passt?
- Muss ich Beschäftigte für Integrations- und Sprachkurse freistellen?
- Wie kann ich Menschen mit Migrationshintergrund passgenau für meine betrieblichen Fachaufgaben qualifizieren?
- Gibt es für diesen Personenkreis besondere Förderinstrumente?
Bei all diesen und weiteren Fragen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten unterstützt Sie unser Fachdienst Migrationsmanagement gern!
Sprechen Sie gern unsere Arbeitgeberberaterinnen an:
Karin Böstel-Wulke Imke Krause
Tel. 04621 87-8562 Tel. 04621 87-8566
Karin.boestel-wulke@schleswig-flensburg.de imke.krause@schleswig-flensburg.de
Bei der Einstellung ausländischer Beschäftigter ist im ersten Schritt immer wichtig zu klären, in welchem Rechtskreis (z. B. Asyl, Bürgergeld, EU-Recht usw.) sich die einzustellende Person bewegt und welche Auswirkungen dies im Einzelfall auf die Aufenthalts- und Arbeitsberechtigungen hat. Hilfreiche grundsätzliche Informationen zu diesem Themenkreis finden Sie u.a. hier: https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/
Für Menschen im Rechtskreis SGB II („Bürgergeld“; z. B. die meisten ukrainischen Geflüchteten) schauen Sie auch gerne auf die Seite unseres kommunalen Jobcenters: https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Sozialzentrum-Jobcenter/Arbeitgeber-innen/
Ehrenamtskoordination
Sie möchten Menschen die einwandern willkommen heißen?Darüber freuen wir uns sehr – herzlichen Dank für Ihr Engagement!
Die Koordinierungsstelle ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe berät und unterstützt Sie bei der Begleitung unserer neuen Mitbürger*innen. Wenn Sie fragen haben, dann wenden Sie sich gern an uns!
Wie kann ich mich ehrenamtlich engagieren?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten ehrenamtlich zu helfen. Sie können:
- Als Integrationslots*innen die Vertriebenen und Geflüchteten im Alltag begleiten
- Als Dolmetscher*in beim Übersetzen helfen
- Eine Vormundschaft für unbegleitete, minderjährige übernehmen
Erkundigen Sie sich in Ihrem Ort und fragen nach, wie Sie konkret tätig werden können.
Bei Fragen, Wünschen und Anregungen wenden Sie sich gerne per Mail an die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe im Kreis Schleswig-Flensburg. Sie erreichen Tarik Pahlenkemper unter tarik.pahlenkemper@schleswig-flensburg.de.
Wie kann ich finanzielle Unterstützung für mein Integrationsvorhaben erhalten?
Sie möchten ein Sommerfest für Geflüchtete organisieren, neue Lernmaterialien für Ihr ehrenamtliches Sprachtraining anschaffen oder ein Übersetzungsgerät für den täglichen Austausch erwerben?
Als Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe unterstützen wir Sie gerne finanziell bei Ihrem Projekt. Grundlage hierfür ist unser Leitfaden.