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Datum: 16.02.2024

Altlastensanierung Wikingeck: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung des Kreises Schleswig-Flensburg

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat am 15. Februar 2024 in einem Eilverfahren zur Kostenbeteiligung des Bundes an der Sanierung des Wikingecks die Rechtsauffassung des Kreises in seinem Beschluss bestätigt. Demnach ist der Bund für die in seinem Eigentum stehenden Flächen am Wikingeck in Schleswig finanziell in Anspruch zu nehmen. Der Bund hatte das Eigentum an den Flächen stets bestritten und eine anteilige Übernahme der Sanierungskosten abgelehnt.

„Wir freuen uns alle sehr über die Bestätigung unserer Rechtsauffassung durch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht und die damit verbundene Klärung der Eigentumsfrage von rund 65 % der zu sanierenden Fläche. Der Beschluss bietet jetzt die Chance, von der Finanzierungsfrage zur Hauptsache, nämlich der Beseitigung des kontaminierten Bodens, zurückzukehren“, so Landrat Dr. Wolfgang Buschmann. „Wir sind für alle Entscheidungen offen und gegenüber dem Bund unverändert gesprächsbereit, bisher gab es aber noch keine Reaktion aus Berlin.“ Auch Thorsten Roos, Leiter des Fachbereiches Regionalentwicklung, Bau und Umwelt betont, dass es kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Bund geben würde. „Wir haben immer Brücken gebaut, vielleicht bietet der Beschluss nun die Grundlage für neue Gespräche.“

Petra Schulze hat das Verfahren um die Sanierung des Schleswiger Wikingecks als Vorsitzende des Regionalentwicklungs- und Umweltausschusses des Kreises Schleswig-Flensburg bereits seit vielen Jahren begleitet. „Als Kreispolitik haben wir mit großer Mehrheit im Kreistag beschlossen, finanziell in Vorleistung zu gehen und damit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass endlich mit der Sanierung des Wikingecks in Schleswig begonnen werden konnte. Es erfüllt mich nicht nur mit Freude sondern auch mit Stolz, dass sich die Beharrlichkeit und Kreativität insbesondere des Fachbereichs Regionalentwicklung und Umwelt in der Argumentation gegenüber dem Bund nun auszahlen. Ausdrücklich danke ich den Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die so lange mit großem Einsatz an diesem Meilenstein gearbeitet haben.“

Unabhängig vom Beschluss schreiten die Bauarbeiten am Wikingeck in Schleswig weiter voran. Der Voraushub ist in vollem Gange. „Bei der Altlastensanierung des Schleswiger Wikingecks lassen sich Emissionen beim Aushub des belasteten Bodens auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden. Die Schaffung von Transparenz für Anwohner und Betroffene ist daher unser oberstes Ziel. Aus diesem Grund wurde bereits bei der Ausschreibung des Sanierungsprojektes die Möglichkeit einer Sensorik zur Messung der Emissionen in Betracht gezogen, um die Emissionen für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen“, so Thorsten Roos.

Inzwischen wurde ein entsprechendes Messsystem installiert. Die Messwerte sind in Echtzeit über die Homepage www.wikingeck.de einsehbar. Dort ist unter Sensortechnische Überwachung ein Link hinterlegt, der zur Darstellung der Messwerte führt. Neben Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid und Flüchtigen Organischen Verbindungen (TVOC) werden auch die Temperatur, Windrichtung und die Windgeschwindigkeit gemessen.


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