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Datum: 03.05.2021

Aufhebung der Aufstallpflicht für Geflügel im Kreis Schleswig-Flensburg sowie der Stadt Flensburg zum 5. Mai 2021

Wie der Leiter des Kreisveterinäramtes Dr. Volker Jaritz mitteilt, hat eine vorgenommene Risikobewertung ergeben, dass die Aufhebung der Aufstallpflicht für Geflügel für das gesamte Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg sowie der Stadt Flensburg zum 5. Mai 2021 erfolgen kann, da sich das Seuchengeschehen deutlich abgeschwächt hat.

Bei einem am 17. April im nördlichen Kreisgebiet aufgefundenen toten Wildvogel war zuletzt ein positiver Befund auf Geflügelpest festgestellt worden. Insgesamt hat es seit Jahresbeginn im Kreis und der Stadt Flensburg 13 positive Befunde von Geflügelpest gegeben.

Die Aufhebung der Aufstallpflicht kommt laut Dr. Jaritz auch den Belangen des Tierschutzes in den Beständen entgegen. Durch das Aufstallgebot und die durchgeführten Biosicherheitsmaßnahmen der Geflügelhalter konnte im Kreis Schleswig- Flensburg ein Überspringen der Seuche von den Wildvögeln in die Hausgeflügelbestände verhindert werden. In Deutschland hat es diesen Winter bisher 245 Ausbrüche bei Hausgeflügel einschließlich gehaltener Vögel in Tierparks oder ähnlichen Einrichtungen gegeben. Dabei hat die Seuche beispielsweise in Mecklenburg Vorpommern rund 5,7 Millionen Euro gekostet.

Der leitende Kreisveterinärdirektor Dr. Volker Jaritz weist aber darauf hin, dass die Gefahr der Geflügelpest nicht gebannt ist. Funde von HPAI H5-Viren bei Wildvögeln in Deutschland sind aktuell zwar rückläufig, dennoch werden weiterhin infizierte Vögel (v. a. Gänse und Greifvögel) vor allem aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg gemeldet. Der Frühjahrszug von nordischen Wasservögeln ist nach wie vor nicht abgeschlossen, so dass nach Einschätzung von Dr. Jaritz weiter mit einer, allerdings rückläufigen, Populationsdynamik zu rechnen ist. Die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen sollten daher weiter stringent eingehalten werden. Überall dort, wo Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildvögeln und Geflügel, insbesondere Wasservögeln, bestehen, können weiterhin Infektionen eingetragen werden.

Die entsprechende Bekanntmachung des Kreises ist unter https://www.schleswig-flensburg.de/Bekanntmachungen/  nachlesbar.

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