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Datum: 29.12.2023

Aufhebung der Aufstallpflicht

Nach dem Erlöschen der Geflügelpest in der betroffenen Geflügelhaltung in der Gemeinde Selk und dem Ablauf der EU-rechtlich vorgeschriebenen Fristen hebt das Veterinäramt des Kreises Schleswig-Flensburg die erlassene tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung mit den entsprechenden Schutzmaßregeln auf.

Nach der Feststellung der Geflügelpest am 26. November 2023 in einem Hausgeflügelbestand mussten fast 4.000 Legehennen getötet werden. Das Veterinäramt richtete Restriktionszonen mit Schutzmaßregeln ein und führte intensive Umgebungsuntersuchungen durch.

Die entsprechenden Restriktionen wie auch die Aufstallungspflicht in den entsprechenden Gebieten entfallen mit Wirkung vom 30.Dezember 2023.

Der Leiter des Veterinäramtes Dr. Volker Jaritz rät dennoch weiterhin zur Vorsicht und Einhaltung der entsprechenden präventiven Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen, da das hochpathogene aviäre Influenza-Virus nach wie vor  in der Wildvogelpopulation zirkuliert und präsent ist. Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.

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