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Datum: 25.05.2020

Der Kreis Schleswig-Flensburg unterstützt Hilfsorganisationen mit dem Fonds zur Abdeckung sozialer Härten des Landes Schleswig-Holstein

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise gerade auf die Schwächsten in der Gesellschaft hat das Land Schleswig-Holstein einen Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere für Obdachlose und Tafeln aufgelegt. Bis zum 31.12.2020 haben Vereine, Verbände und sonstige rechtsfähige Organisationen aus dem Kreisgebiet, die Träger ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Hilfsdienste sind und sich um Menschen in Notlagen kümmern, nun die Möglichkeit, beim Kreis Schleswig-Flensburg eine Förderung zur Abdeckung sozialer Härten zu beantragen.

Unter dem Motto „Hilfe kennt keinen Shutdown“ gewährt die Landesregierung in der aktuellen Krise insbesondere denjenigen Organisationen eine finanzielle Unterstützung, die dafür sorgen, dass z.B. Obdachlose aufgrund geschlossener Gemeinschaftsverpflegungsstellen weiterhin Lebensmittel bzw. Mahlzeiten erhalten können oder dass Tafeln weiterhin Lebensmittel ausgeben können, die sie in Folge ausbleibender Lebensmittelspenden kaufen.
Der Fonds dient der Unterstützung von Tafeln und Organisationen, die dafür sorgen, dass Obdachlose weiterhin mit Lebensmitteln bzw. Mahlzeiten versorgt werden. Zudem sind die Mittel zur Aufrechterhaltung von Angeboten, die Unterstützung bei vielfältigen sozialen Härtefällen und zur Milderung menschlicher Notlagen leisten, einschließlich der Vermittlung medizinischer Leistungen für Personen ohne regulären Zugang zum Gesundheitssystem gedacht. Dafür werden insgesamt bis zu 3 Millionen Euro bereitgestellt. Hiervon entfallen auf den Kreis Schleswig-Flensburg Mittel in Höhe von insgesamt 165.700 €, mit denen örtliche Hilfsdienste unterstützt werden können.

Die entsprechende Richtlinie ist rückwirkend zum 15.03.2020 in Kraft getreten und bis 31.12.2020 befristet. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungen nach diesem Hilfsfonds besteht nicht. Sollte der Kreis-Anteil des Fonds erschöpft sein, müssen Anträge entsprechend abgelehnt werden.

Sofern der Fonds in Anspruch genommen werden soll, können interessierte Organisationen bis zum 05.06.2020 einen Antrag beim Kreis Schleswig-Flensburg, Fachbereich Regionale Integration, stellen.

Weitergehendere Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier:

Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere Obdachlose und Tafeln im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Schleswig-Holstein (Billigkeitsrichtlinie gemäß § 53 LHO)

Antrag auf Gewährung einer Auslagenerstattung nach der o.g. Billigkeitsrichtlinie

Sollte die Summe der bis zum Tag 05.06.2020 beantragten Mittel den Anteil des Kreises Schleswig-Flensburg an den Fondsmitteln übersteigen, wird eine quotale Auszahlung vorgenommen.
Auch nach dem 05.06.2020 ist eine Antragstellung möglich, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen.

Für weitere Informationen zum Fonds zur Abdeckung sozialer Härten wenden sich interessierte Organisationen bitte an den Fachbereich Regionale Integration beim Kreis Schleswig-Flensburg unter regionale.integration@schleswig-flensburg.de oder Tel.-Nr.: 04621 87-420.


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
Pressestelle
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon 04621 / 87-0, Telefax 04621 / 87-636
E-Mail: pressestelle@schleswig-flensburg.de

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