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Datum: 06.09.2022

Energiekrise und Inflation: Kreise bekennen sich zur Verantwortung als Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe.  Wir lassen die Kinder, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen in der Krise nicht allein!

In der gegenwärtigen durch Inflation und Verknappung von Energie ausgelösten Krise bekennen sich die Kreise in Schleswig-Holstein besonders zu ihrer Verantwortung als Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe. Die Landrätinnen und Landräte befassten sich anlässlich ihrer Konferenz am Montag (05.06.2022) in Kiel mit der wirtschaftlichen Situation der Leistungsangebote in diesem Bereich. „Wir lassen die Träger der Angebote und vor allem die Kinder, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen, die Leistungen von den Kreisen bekom-men, in der Krise nicht allein“, betont PD Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, des Dachverbandes der 11 schleswig-holsteinischen Kreise.
Die Kreise sind in Schleswig-Holstein Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe; sie bewilligen im Rahmen des so genannten „leistungsrechtlichen Dreiecks“ Leistungen an Personen mit entsprechendem Unterstützungsbe-darf und schließen dazu Verträge mit gemeinnützigen und gewerblichen Anbietern.
Landkreistags-Geschäftsführer Schulz betont, dass die Vergütungssysteme in der Jugend- und Eingliederungs-hilfe Mechanismen enthalten, mit denen kurzfristig auf gestiegene Kosten reagiert werden kann. Daher sind pauschale Anpassungen nicht erforderlich und auch nicht zielführend. „Jeder Fall liegt – wie auch bei Privat-haushalten – anders und muss gesondert betrachtet werden. Hierfür wollen wir mit den Kreisen und der Koordi-nierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise (KOSOZ) kurzfristig Leitplanken erarbeiten und mit den Verbänden der Leistungsanbieter erörtern.“
Schulz betont, dass dabei auch vermehrt Wege ins Auge gefasst werden müssten, wie mittelfristig Energie ein-gespart und die Anbieter sich resilienter gegen Krisen aufstellen könnten. „Dazu zählen zum Beispiel Maßnah-men der energetischen Sanierung oder die Umstellung der Fuhrparks auf alternative Antriebe.“ Die Landrätinnen und Landräte und der Landkreistag betonen aber auch, dass das gesetzlich vorgeschriebene prospektive Vergü-tungssystem für die Jugend- und Eingliederungshilfe eine gewisse Elastizität aufweise. „Wo in manchen Jahren die tatsächlichen Kosten hinter der vereinbarten Vergütung zurückgeblieben sind, liegt es in anderen Jahren andersherum. Es wird daher jetzt darauf ankommen, im Einzelfall darzustellen ob und wo die gegenwärtige, au-ßergewöhnlich Krise nicht in bestehenden Verträgen und im bestehenden System abgebildet werden kann“, so Schulz.
Was in jedem Fall verhindert werden müsste, ist, dass einzelne Einrichtungen aufgrund finanzieller Not schlie-ßen und zukünftig nicht mehr als Anbieter zur Verfügung stehen. Dies sei in der Corona-Krise ebenfalls in enger Abstimmung gelungen. „Ich bin zuversichtlich, dass wir zeitnah im Dialog mit den Verbänden der Leistungsan-bieter und dem Land, das ebenfalls an der Finanzierung beteiligt ist, gute Lösungen finden.“

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