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Datum: 27.10.2022

Gesundheitsministerium informiert: niedrigschwelliges ergänzendes Impfangebot mit Impfung gegen Influenza (Grippe) jetzt auch an den Impfstellen im Land

An den 15 Corona-Impfstellen in Schleswig-Holstein können in diesem Herbst ab
dem 2. November auch Grippeschutzimpfungen verabreicht werden. Damit wird ein
zusätzliches niedrigschwelliges Impfangebot geschaffen, das kurzfristig Arztpraxen und
Kliniken mit entlasten soll.

  • Jeder, der einen Corona-Impftermin über www.impfen-sh.de bucht, kann am
    Impftermin selbst zusätzlich eine Grippeschutzimpfung in den jeweils anderen Arm
    erhalten (Eine separate Terminbuchung für die Grippeschutzimpfung ist nicht
    möglich).
  • Wer ausschließlich eine Grippeschutzimpfung wünscht, kann diese ab dem 5.
    November samstags von 10:30 – 19:30 an jeder der 15 Impfstellen im Land - ohne
    Termin - erhalten.
  • Für die Grippeschutzimpfung sind die Versichertenkarte (zwingend erforderlich) und
    der Impfpass mitzubringen.
  • Die Grippeschutzimpfung steht in den Impfstellen, analog zur Corona-
    Schutzimpfung, allen ab 5 Jahren zur Verfügung.
  • Es wird – wie auch in Arztpraxen üblich – der aktuelle tetravalente Grippe-Impfstoff
    verimpft.
  • Um Impfstoffverwurf zu vermeiden, wird in den ersten Tagen für die Impfstellen eine
    begrenzte Menge an Grippe-Impfstoff pro Impfstelle zur Verfügung gestellt. Sollte
    sich eine besonders hohe Nachfrage ergeben, kann es also passieren, dass nicht
    jeder sofort die Grippeschutzimpfung erhält. Das Land wird in diesem Fall die
    verfügbare Impfstoffmenge in den Impfstellen entsprechend erhöhen.


Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Um einen Beitrag zu leisten, den
Impfschutz der Menschen in Schleswig-Holstein niedrigschwellig zu erhöhen und damit
auch der Mehrfachbelastung in Arztpraxen und Krankenhäusern entgegenzuwirken, haben
wir kurzfristig gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und
weiteren Beteiligten eine pragmatische ergänzende Lösung für die Impfstellen des Landes
gefunden und umgesetzt. Ich möchte mich bei allen Beteiligten für die schnelle und
unkomplizierte Umsetzung bedanken! Alle Menschen in Schleswig-Holstein möchte ich
noch einmal ermutigen, den eigenen Impfschutz zu prüfen, den Corona-Impfschutz nach
den Empfehlungen aufzufrischen und sich auch gegen Grippe – beim Hausarzt oder in
den Impfstellen – impfen zu lassen!“

Fragen und Antworten

Sollte ich mich gegen Grippe impfen lassen?


Ja. Insbesondere Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung wie
medizinisches Personal oder in Folge einer chronischen Grunderkrankung sollen sich
gegen Grippe impfen lassen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeschutzimpfung besonders für
bestimmte Personengruppen, z.B.:

  • Personen ab 60 Jahren,
  • Menschen mit chronischer Erkrankung,
  • Schwangere ab dem 4. Schwangerschaftsmonat
  • Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr (zum Beispiel medizinisches Personal) und
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr.

Grundsätzlich gilt: Weder das Ausmaß einer Grippewelle noch die Schwere einer
Grippeerkrankung sind vorhersehbar. Auch Nicht‐Risikopersonen können schwer an einer
Grippe erkranken. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto eher kann man eine
Ausbreitung der Erkrankung eindämmen und damit auch diejenigen schützen, die selbst
keine Impfung erhalten können ‐ wie z. B. Säuglinge bis zu einem Alter von 6 Monaten.
Im Zweifel ist die Frage nach einer Impfung mit dem Hausarzt/ der Hausärztin oder dem
Kinderarzt/ der Kinderärztin zu klären. Die Grippeschutzimpfung kann in den Arztpraxen
und ab dem 2. November auch in den Impfstellen des Landes erfolgen. Dabei können
beide Impfungen (Corona und Grippe) laut STIKO grundsätzlich auch am gleichen Termin
an verschiedenen Armen erfolgen. Weitere Info: RKIRKI - Impfungen A - Z -Grippeschutzimpfung (Stand: 16.9.2022)


Gibt es bereits eine Grippewelle?


Detaillierte Informationen zur Grippe‐Saison gibt es bei der Arbeitsgemeinschaft Influenza
unter https://influenza.rki.de/

Die Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz zu Influenza können hier eingesehen
werden: https://www.infmed.uni-kiel.de/de


Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit |
Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-
Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium
finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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