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Datum: 16.03.2021

Gesundheitsministerium informiert zum Impfen: Weiteres Vorgehen mit Astra-Zeneca-Impfstoff ist abhängig von Entscheidung der europäischen und nationalen Behörden

Das Ministerium weist heute (16.3.) nochmals erläuternd darauf hin, dass das weitere Vorgehen mit dem Astra-Zeneca Impfstoff in Schleswig-Holstein abhängig von den Entscheidungen der Europäischen Zulassungsbehörde und der nationalen Behörden ist. Wie mitgeteilt hatte das Bundesgesundheitsministerium gestern aufgrund der Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts die Corona-Impfungen mit Astra-Zeneca vorsorglich ausgesetzt. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA werde entscheiden, ob und wie sich neue Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken. Schleswig-Holstein hat die Entscheidung umgehend umgesetzt und alle Astra-Zeneca-Impftermine zunächst bis einschließlich Freitag ausgesetzt.

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Impfen ist ein Schlüssel zur Bekämpfung dieser Pandemie. Daher kann ich die Enttäuschung über abgesagte Termine gut nachvollziehen. Arzneimittelsicherheit und die fachliche Bewertung der zuständigen europäischen und Bundes-Behörden müssen jedoch immer höchste Priorität haben“.

Fragen und Antworten

Was wurde im Hinblick auf AstraZeneca beschlossen?

Am 15.03. hat Bundesgesundheitsministerium aufgrund der für Impfstoffe zuständigen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts die Corona-Impfungen mit Astra-Zeneca vorsorglich ausgesetzt. Grund waren weitergehende Prüfungen in Hinblick auf mögliche Thromboserisiken. Diese Entscheidung wurde in Schleswig-Holstein umgesetzt und alle Termine mit dem Astra-Zenaca-Impfstoff bis einschließlich Freitag, 19. März, abgesagt (Stand 16.3.). Die Betroffenen wurden per E-Mail darüber informiert.

Wie viele Astra-Zeneca-Termine mussten in Schleswig-Holstein bis Freitag abgesagt werden?

11.520 Termine.

Wurden Erst- und Zweitimpfungen gestoppt mit Astra-Zeneca?

Ja. Jeder Ersttermin hat einen Zweittermin. Mit der Stornierung der Erstimpfung in der laufenden Woche wurde demnach auch der Zweitimpfungstermin storniert.

Was müssen Personen beachten, die bereits eine Erstimpfung mit Astra-Zeneca erhalten haben?

Organisatorisch: Da die Impfungen mit Astra-Zeneca in den Impfzentren erst am 15.02.begonnen haben, sind die frühesten Zweitimpfungstermine mit Astra-Zeneca in Schleswig-Holstein ab dem 26.04. terminiert. Die Aussetzung in der Impftermine in der laufenden Woche hat also vorerst für sie keine organisatorischen Auswirkung. Ob und welche Auswirkungen der derzeitige Stopp längerfristig hat, hängt von der Entscheidung der Bundesbehörden und der Europäischen Behörden ab und steht daher noch nicht fest. Das Land wird die Personen gesondert informieren, falls die bereits gebuchten Zweitimpfungstermine nicht wie geplant durchgeführt werden können.

Was müssen Personen beachten, die bereits eine Erstimpfung mit Astra-Zeneca erhalten haben und sich nach 4 Tagen unwohl fühlen?

Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff Astra-Zeneca erhalten haben und sich zwischen dem 4. und dem 14. Tag nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen, zum Beispiel mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen, sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben sollten. Zurzeit werden alle Personen, die in den vergangenen 14 Tagen in Schleswig-Holstein mit Astra-Zeneca geimpft wurden, über diese Empfehlung per E-Mail informiert. Falls Personen die beschriebenen Symptome haben, sollten sie ihre Hausärzt*in kontaktieren!

Wurden alle Impfzentren informiert?

Ja. Alle Impfzentren wurden informiert. Zudem erhielten Personen, die diese Woche eine Impfung mit Astra-Zeneca gebucht hatten, eine Absagemail. Nach den bisherigen Rückmeldungen gab es landesweit insgesamt nur wenige Personen in Schleswig-Holstein, die die Absage bedauerlicherweise nicht wahrgenommen hatten. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Person für weitere Personen einen Termin gebucht hatte, die buchende Person gebeten wird, die Information zur Absage auch entsprechend an die angemeldeten Personen weiterzugeben.

Woher weiß ich, ob ich einen Astra-Zeneca-Termin oder einen Termin mit einem anderen Impfstoff gebucht habe?

Die Termine Vormittags in den Impfzentren von 8-12 Uhr sind Termine mit dem Astra-Zeneca Impfstoff. Die Termine Nachmittags sind derzeit den Personen über 80 Jahren, die zur Prioritätengruppe 1 gehören, zugeordnet. Für diese Nachmittagstermine wird ein anderer Impfstoff genutzt und diese Impfungen werden wie geplant durchgeführt.

Wie und wann können sich Personen, deren Termine abgesagt wurden, neue Termine buchen?

Es wird gemeinsam mit den Organisator*innen vor Ort nach einer Lösung gesucht, um Personen, die bereits einen Impftermin gebucht haben, einen alternativen Termin anzubieten. Wer einen Termin gebucht hatte, wird per Mail über das weitere Vorgehen informiert werden. Das weitere Vorgehen ist auch abhängig von der Entscheidung der Bundesbehörden und der Europäischen Behörden in Bezug auf den Astra-Zeneca-Impfstoff und damit der verfügbaren Impfstoffmenge. Wie das Verfahren aussieht lässt sich daher derzeit noch nicht mitteilen.

Kann für die ausgefallenen Termine nicht einfach ein anderer Impfstoff genutzt werden?

Die bisher verfügbare Menge des Biontech/Moderna-Impfstoffes erlaubt in Schleswig-Holstein nicht einfach eine Nutzung für die ausgefallenen Astra-Zeneca-Termine unter Berücksichtigung der notwendigen Rückstellung zur Absicherung möglicher Lieferschwankungen. Die Impfstoffmenge ist weiterhin begrenzt und der derzeit verfügbare Biontech und Moderna-Impfstoff wird bisher für die besonders vulnerablen Personen über 80 Jahren genutzt, die zur Prioritätengruppe 1 gehören. Das Land prüft aber alle Optionen und wird entsprechend auch abhängig von den Entscheidungen auf Bundes- und EU-Ebene über das weitere Verfahren informieren.

Wann ist mir einer Entscheidung über das weitere Vorgehen zu rechnen?

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hatte angekündigt am Donnerstag, 18.3. sich zum weiteren Vorgehen zu äußern. Abhängig vom Ergebnis ist – hoffentlich – Freitag mit weiteren Entscheidungen und Planungen auch auf Länderebene zu rechnen.


Verantwortlich für diesen Pressetext: | Christian Kohl I Eileen Meier I Marius Livschütz | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de| Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium; www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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