Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche
Datum: 19.03.2021

Impfungen mit dem Astra-Zeneca-Impfstoff werden Freitag fortgesetzt und ausgefallene Termine nachgeholt

Heute (18.3.) hat die Europäischen Arzneimittelbehörde EMA nach erneuter Bewertung mitgeteilt, dass der Nutzen der Impfungen mit dem Astra-Zeneca-Impfstoff weiterhin die mit einer Impfung verbundenen Risiken überwiegen. Vorausgegangen war eine fachliche Nutzen-Risiko-Bewertung im Hinblick auf aufgetretene Thrombosen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung. Nach den dem Gesundheitsministerium vorliegenden Erkenntnissen hatte auch eine Klinik aus Schleswig-Holstein nach eingehender Bewertung eine Meldung dem in Deutschland zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (am 17.3.) über eine Hirnvenen-Thrombose in zeitlichem Zusammenhang mit einer Astra-Zeneca-Impfung überstellt. Die betroffene Patientin sei auf dem Weg der Besserung, so die Klinik. Die Fachleute der EMA kamen in der heutigen Entscheidung zu dem Schluss, dass der Impfstoff weiterhin empfohlen ist. Das Bundesgesundheitsministerium und die Ständige Impfkommission haben sich der Bewertung am Abend angeschlossen.

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Es ist richtig und wichtig, dass eine fachlich fundierte Prüfung die Basis für die Fortsetzung des Impfens ist. Um Vertrauen wiederherzustellen, ist die Beurteilung der damit befassten Ärztinnen und Ärzte entscheidend und ich vertraue ihnen. Schleswig-Holstein richtet sich nach den entsprechenden Vorgaben der zuständigen europäischen und nationalen Fachbehörden und wird die Impfungen mit Astra-Zeneca schon am morgigen Freitag wiederaufnehmen. Das ist eine gute Nachricht für den Impffortschritt und damit für den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger. Personen, deren Termine aufgrund des Aussetzens diese Woche abgesagt wurden, werden einen neuen Termin erhalten.“

Folgendes Verfahren gilt für die Wiederaufnahme der Impfungen in Schleswig-Holstein:

  • Die Impfungen für die vergebenen Impftermine werden aufgrund der heutigen Entscheidung ab Freitag, 19.3., 9:00 Uhr in allen Impfzentren fortgesetzt.
  • Wer einen Impftermin/ Impfticket für Freitag, den 19.3. und alle folgenden Tage hat, kann und sollte diesen Termin wahrnehmen, sofern möglich
  • Die Personen, die Freitag einen Impftermin haben, werden darüber per email informiert – die vorsorglich erfolgte Absage für die Freitagstermine (19.3.) ist damit hinfällig
  • Wer aufgrund der Kurzfristigkeit seinen gebuchten Freitagstermin (19.3.) nicht wahrnehmen kann, wird einen Ersatztermin erhalten.

Alle Personen, deren Impfungen vom 16.-18.3. aufgrund der Aussetzung abgesagt wurden und diejenigen, die ihren Termin am 19.3. nicht wahrnehmen konnten, werden einen Ersatztermin erhalten. Sie brauchen sich nicht nochmal um einen neuen Impftermin bemühen, sondern werden per email einen neuen Impftermin in ihrem bisher gebuchten Impfzentrum erhalten.

Die Organisation dieser Ersatztermine ist derzeit in Arbeit. Nach dem jetzigen Planungsstand sollen die Ersatztermine primär in den beiden Wochen zwischen dem 29.03.2021 – 11.04.2021 stattfinden. Die Impf-Kapazitäten werden entsprechend in Abstimmung mit den Impfzentren ausgeweitet. Das kann unter Umständen auch eine zeitliche Ausweitung vor den bisherigen Öffnungszeiten, also eine Erweiterung von 8:00-9:00 Uhr, beinhalten.


Bundesgesundheitsministerium und Gesundheitsministerkonferenz haben bekräftigt, dass alle Impflinge ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt werden sollen. Das entsprechende Aufklärungsmerkblatt zum Vektorimpfstoff von Astra-Zeneca befindet sich bereits in der kurzfristigen Überarbeitung durch die Bundesbehörden. Die erfolgte Aufklärung kann übergangsweise auch handschriftlich oder durch ein ergänzendes Merkblatt von der aufklärenden Ärzt*in vorgenommen werden. Das PEI wird kurzfristig zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) Informationen für die Ärzteschaft zu den aktuellen Erkenntnissen erstellen.

Weitere Informationen zur Bewertung des Impfstoffes und der Prüfungen finden Sie hier:
European Medicines Agency | (europa.eu)


Verantwortlich für diesen Pressetext: | Christian Kohl I Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de| Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium; www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH


Allgemeine Datenschutzinformation:
Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Serviceseiten/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung.html

  • Start
  •  
  • Kontakt
  •  
  • Impressum
  •  
  • Sitemap
  •  
  • Datenschutzerklärung
Seite empfehlen drucken PDF
Politik im Kreis Wunschkennzeichen Ausschreibungen Amtliche Bekanntmachungen

rss-feeds des kreises schleswig-flensburg

Pressemitteilungen
Stellenangebote
Amtl. Bekanntmachungen


nach oben zurück