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Datum: 11.04.2020

Informationen für Ein- und Rückreisende

Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete sind Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) auf der Internetseite veröffentlicht.

Zur aktuellen Liste des RKI

Für Ein- oder Rückreisende, die aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten einreisen gelten andere Pflichten, als für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten.

EIN- UND RÜCKREISE AUS EINEM RISIKOGEBIET

Personen, die nach Schleswig-Holstein einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich vor oder unverzüglich nach der Einreise auf das Coronavirus testen zu lassen.

Vor der Einreise ins Bundesgebiet ist die Einreise anzumelden. Zur Einreiseanmeldung

Desweitern sind Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere, die Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

Sie sind verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der die eigene Häuslichkeit oder andere Unterkunft liegt, zu kontaktieren.

Sie sind außerdem verpflichtet, bei Symptomen, die bei der Einreise vorliegen oder im Verlauf der häuslichen Absonderung auftreten und die auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen, unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.

Zum Formular zur Meldung von Ein- und Rückreisenden (Ausland)

Ausnahmen von der Qurantänepflicht für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten:

Unter bestimmten Bedingungen ist eine häusliche Absonderung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nicht erforderlich.

Für die Ausnahmeregelungen verweisen wir auf die Informationsseiten der Landesregierung Schleswig-Holsteins.

EIN- UND RÜCKREISE AUS EINEM HOCHINZIDENZ- ODER VIRUSVARIANTENGEBIET

Personen, die nach Schleswig-Holstein einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 10 Tagen vor Einreise in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich vor der Einreise auf das Coronavirus testen zu lassen.
Zur Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2

Desweitern sind Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben verpflichtet sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere, die Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

Es gibt keine Ausnahmen für die Absonderungspflicht für Ein- und Rückreisende aus Virusvariantengebieten.

Vor der Einreise ins Bundesgebiet ist die Einreise anzumelden. Zur Einreiseanmeldung

Sie sind verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der die eigene Häuslichkeit oder andere Unterkunft liegt, zu kontaktieren.

Sie sind außerdem verpflichtet, bei Symptomen, die bei der Einreise vorliegen oder im Verlauf der häuslichen Absonderung auftreten und die auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen, unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.

Zum Formular zur Meldung von Ein- und Rückreisenden (Ausland)


Fragen

Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein (0431-79700001) oder des Kreises Schleswig-Flensburg (04621-87789).


REISEWARNUNGEN

Wir empfehlen die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes im Zusammenhang mit dem Coronavirus insbesondere vor nicht notwendigen, touristischen Reisen zu beachten (hier).

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