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Datum: 02.01.2023

Kommunalwahl 2023: Auch Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten können sich wählen lassen

Am 14. Mai 2023 werden die Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie die Kreistage in Schleswig-Holstein neu gewählt. Dabei handelt es sich um die politische Vertretung der Bürgerinteressen auf der kommunalen Ebene. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

Bei der Kommunalwahl können sich neben deutschen Staatsangehörigen auch Menschen zur Wahl stellen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen. Voraussetzung dafür ist die Volljährigkeit, also die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wenn Sie selbst nicht kandidieren möchten, können Sie trotzdem bei der Kommunalwahl mitwirken: Es werden nämlich Wahlhelfer*innen gesucht. Diese helfen an dem Wahltag bei der Durchführung der Wahl mit.

Bei Interesse können Sie sich gerne an die Kreiswahlleitung oder die Gemeindebehörde vor Ort wenden.

Weitere Informationen rund um die Wahl sind unter dem folgenden Link zu finden: https://www.schleswig-flensburg.de/wahlen

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