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Datum: 26.03.2020

Kreis Schleswig-Flensburg erneuert die Allgemeinverfügung zur Öffnung bestimmter Verkaufsstellen

Wie bisher gilt, dass folgende Verkaufsstellen an Sonntagen in der Zeit von 11 bis 17 Uhr geöffnet sein dürfen: 

Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Sanitätshäuser, Drogerien, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und der Großhandel.

An gesetzlichen Feiertagen ist die Öffnung für diese Verkaufsstellen nicht gestattet. Das bedeutet konkret, die Verkaufsstellen dürfen am Karfreitag und am Ostermontag nicht öffnen, wohl aber am Ostersonntag. 

Apotheken und Tankstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein. Alle Apotheken haben die Möglichkeit an allen Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Für Apotheken und Tankstellen ist somit die Öffnung Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag gestattet. 

Die Allgemeinverfügung zu den Ladenöffnungszeiten vom 19.03.2020 ist damit aufgehoben. Die Verfügung gilt bis einschließlich zum 19. April.  

Alle Informationen der Kreisverwaltung zum Corona-Virus sind unter www.schleswig-flensburg.de/Coronavirus zu finden.

Zur AUFGEHOBEN-Allgemeinverfügung des Landrates des Kreises Schleswig-Flensburg über die Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonntagen [PDF: 392 kB]

Am 11.03.2020 wurde der erste „Corona-Fall“ im Kreis Schleswig-Flensburg bestätigt. Mittlerweile ist diese Zahl auf 38 (Stand 26.03.2020, 15:00 Uhr) angestiegen. 


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
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