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Datum: 13.02.2023

Kreis Schleswig-Flensburg führt zum 01. März garantierte Serviceleistung zur Förderung einer "investitionsfreundlichen Willkommenskultur" ein

Dass im Bereich der Energieerzeugung und -beschaffung die Abhängigkeiten von anderen Staaten reduziert werden müssen, ist spätestens im letzten Jahr jedem deutlich geworden. Daher rücken Investitionen in den Klimaschutz und die Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien immer mehr in den Fokus des staatlichen Handelns. Diese Entwicklung hat auch der Kreis Schleswig-Flensburg erkannt. Mit der Neueinführung einer Serviceleistung möchte der Kreis investive Vorhaben im Bereich des Klimaschutzes und der Energiewende fördern.

Zu den begünstigten Vorhaben zählen beispielsweise der Bau von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, der Bau von Stromspeichern sowie Vorhaben zur Wasserstoffproduktion und -speicherung. Aber auch Vorhaben von Privatpersonen wie zum Beispiel der Bau einer Photovoltaikanlage werden zukünftig mit besonderer Priorität bearbeitet.

Der Leiter des Fachbereiches Regionalentwicklung, Bau und Umwelt, Thorsten Roos, sieht, zusammen mit seinem Team, in dieser Serviceleistung enormes Potenzial für das Kreisgebiet. Landrat Dr. Wolfgang Buschmann dazu: „Wir haben die historisch bedeutsame Chance, den Kreis zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort für Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien zu machen. Durch die Investitionsförderung können wir strukturelle Defizite im Kreisgebiet ausgleichen und eine massive ökonomische Wertschöpfung erreichen.“

Mit der Serviceleistung soll für die Beantragung von klimafreundlichen Vorhaben grundsätzlich eine maximale abschließende Bearbeitungszeit garantiert werden. Diese beträgt jeweils höchstens zehn Werktage für jeden Träger öffentlicher Belange im Fachbereich Regionalentwicklung, Bau und Umwelt. Diese Frist greift immer dann, wenn der Kreis als Träger öffentlicher Belange die finale Zuständigkeit für Bauvoranfragen, Baugenehmigungsverfahren oder naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren besitzt. Von der Frist umfasst sind aber auch beispielsweise Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, bei denen das Land final zuständig ist. Voraussetzung für den Beginn der Frist ist, dass vollständige Antragsunterlagen vorliegen. Die Gesamtdauer der Planungsphase bis zur Fertigstellung vollständiger Antragsunterlagen soll insgesamt so gering wie möglich gehalten werden. Zu Erreichung dieses Ziels wird die Zusammenarbeit zwischen den investitionswilligen Vorhabenträgern und den Trägern öffentlicher Belange des Kreises im Rahmen des Verfahrens lösungsorientiert stattfinden.

Roos fügte mit Blick auf die Zielsetzung der Serviceleistung hinzu: „Der Kreis bietet geradezu hervorragende Bedingungen für investive Vorhaben im Bereich des Klimaschutzes. So wird derzeit im Kreisgebiet mehr Strom produziert als wir selbst verbrauchen. Der zielgerichtete Aufbau einer Speicher-Infrastruktur sowie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur (z. B. Bahnstrecken, A7) zum Transport von Energie in die Regionen des Kreises können zu einer sinnvollen Verwendung der sonst überschüssigen Energie genutzt werden.“

Die Serviceleistung soll zunächst in einer Erprobungsphase vom 1. März bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten. Durch eine stetige Dokumentation wird nach Abschluss der Erprobungsphase dem zuständigen Fachausschuss des Kreises ein Bericht zur Verfügung gestellt, in dem die Serviceleistung bewertet wird. Es ist jedoch das Ziel, die Serviceleistung auch über 2023 hinaus zu gewährleisten. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen greift der Kreis auf die bisher vorhandenen Ressourcen zurück, so dass zunächst kein weiteres Personal benötigt wird. Digitale Prozessoptimierungen, optimierte Hard- und Software und interne Aufgabenpriorisierungen schaffen die Möglichkeit, dieses Versprechen einzuhalten. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Kreis bei der Beteiligung von externen Fachbehörden keinen unmittelbaren Einfluss auf die Bearbeitungsdauer hat. Roos betont jedoch, dass „der Kreis die Vorhabenträger auch in der Zusammenarbeit mit externen Fachbehörden unterstützen wird, um eine zügige Verfahrensdauer zu erreichen.“ Im Ergebnis erhofft sich der Kreis durch die Einführung der Serviceleistung eine „investitionsfreundliche Willkommenskultur“ zu schaffen, um so einen Beitrag zum Klimaschutz und der Energiewende leisten zu können.

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