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Datum: 17.05.2021

Kreis erlässt neue Allgemeinverfügungen

Der Kreis hat heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit: Die Allgemeinverfügung wurde unter gleichzeitiger Aufhebung der bisherigen Allgemeinverfügung neu gefasst. Sie gilt ab Dienstag, den 18.05.2021, bis einschließlich Sonntag, den 20.09.2021. Eine Verlängerung ist möglich. Die bisherige Allgemeinverfügung wurde um einen Passus ergänzt, dass geimpfte und genesene Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmVO) nicht unter die Quarantäne- und Meldepflichten für enge Kontaktpersonen fallen, außer, es bestand Kontakt zu einer Virusvariante.

Alle Informationen zum Corona-Virus stehen unter www.schleswig-flensburg.de/Coronavirus zur Verfügung.


Kreis Schleswig-Flensburg
Pressestelle
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig
Telefon: 04621/87-0
E-Mail: pressestelle@schleswig-flensburg.de


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