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Datum: 01.04.2019

Kreis genehmigt Schutzimpfung für Rinder

Schutzimpfung für Rinder genehmigt Der Kreis Schleswig-Flensburg hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, nach der die freiwillige vorbeugende Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit genehmigt ist.
Die Blauzungenkrankheit ist nach Aussage von Dr. Volker Jaritz, Leiter des Veterinäramtes des Kreises Schleswig-Flensburg, eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit , die nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.

Zur amtlichen Bekanntmachung


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
Pressestelle
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon 04621 / 87-0, Telefax 04621 / 87-636
E-Mail: pressestelle@schleswig-flensburg.de

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