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Datum: 28.12.2020

Kreis schließt Kooperationsvereinbarung mit der WohnECK NF gGmbH

Wohnungslosigkeit ist ein Begriff, der die Lebenslage von Menschen ohne festen Wohnsitz oder einen eigenen privaten Wohnraum beschreibt und ein eindeutiges Merkmal einer existenziellen Bedrohung darstellt. Er wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft mit Obdachlosigkeit gleichgesetzt oder verwechselt. Da sich obdachlose Menschen häufig im öffentlichen Raum bewegen, ist das die sichtbarste Form von Wohnungslosigkeit, aber nur ein Bestandteil davon. Weitere Formen von Wohnungslosigkeit sind für außenstehende Personen meist nicht sichtbar, da die Betroffenen die Hintergründe aus Scham- und Schuldgefühlen verschweigen. Sie ist oft die Folge einer massiven persönlichen und familiären Krise und geht mit verschiedenen Belastungen einher wie Krankheit, Verschuldung, häusliche Gewalt, Suchtproblematiken oder Arbeitslosigkeit.

Der Kreis hat nun eine Kooperationsvereinbarung mit der WohnECK NF gGmbH geschlossen, die künftig Betroffene bei der Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum beraten, unterstützen und persönlich betreuen, vor allem bei der Wohnungssuche und/oder um drohende Wohnungslosigkeit zu vermeiden.

„Der Arbeits- und Sozialausschuss des Kreises hat sich intensiv mit dem Problem der Wohnungslosigkeit befasst. Auch hier bei uns im Kreis gibt es viele Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind. Das Konzept der WohnECK NF gGmbH hat uns sehr überzeugt, und wir haben dem Kreistag den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung empfohlen. Der Kreistag ist in seiner Sitzung am 9. Dezember unserer Empfehlung gefolgt. Ein richtiger Schritt, um die Grundvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, erläutert der Vorsitzende des Arbeits- und Sozialausschusses Peter Wittenhorst.

„Wir begründen neue oder erhalten bestehende Mietverhältnisse und sind dabei die Ansprechpartner für die Vermieter. Darüber hinaus unterstützen und beraten wir die von Wohnungslosigkeit oder drohender Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen und haben immer ein offenes Ohr für ihre Probleme. Wir freuen uns darauf, unser Konzept auch im Kreis Schleswig-Flensburg umsetzen zu können“, freut sich der Geschäftsführer der WohnECK NF gGmbH Olaf Henschen.

„Krankheit, Alter, persönliche Krisen oder wirtschaftliche Notsituationen können dafür verantwortlich sein, dass Menschen Hilfe brauchen, wenn es um die Sicherung ihrer Existenz geht. Die Vermittlung einer eigenen Wohnung steht ganz oben auf der Liste der Grundsicherungsmaßnahmen. Dafür haben wir mit der WohnECK NFgGmbH ab Januar 2021 nun einen kompetenten und erfahrenen Partner an unserer Seite", betont Landrat Dr. Wolfgang Buschmann. '

Die Kooperationsvereinbarung wurde zunächst für zwei Jahre ab dem 1. Januar 2021 geschlossen. Der Kreis stellt hierfür jährliche Mittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.


Ansprechpartner:

Herr Henschen 
Telefon: 04841 981 1541 


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG

Pressestelle
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon 04621 / 87-0, Telefax 04621 / 87-636
E-Mail: pressestelle@schleswig-flensburg.de

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