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Datum: 02.03.2022

Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg: Ab morgen entfällt 3G-Pflicht für Besucher*innen - Ausstellung von Quarantänebescheinigungen durch das Gesundheitsamt

Ab morgen entfällt die 3G-Pflicht für Besucher*innen der Kreisverwaltung

Mit Blick auf die aktuelle Lage lockert das Land Schleswig-Holstein schrittweise die geltenden Corona-Bestimmungen, was auch eine Anpassung der Regelungen des Kreises Schleswig-Flensburg ermöglicht. Ab morgen entfällt damit die 3G-Pflicht für Besucher*innen für alle Liegenschaften der Kreisverwaltung. Der Zutritt erfolgt weiterhin vorrangig nach Terminvereinbarung.

Ausstellung von Quarantänebescheinigungen

Die Stabsstelle Corona des Kreises weist darauf hin, dass eine Bescheinigung durch das Gesundheitsamt für Arbeitgeber bei einer Quarantäneverpflichtung nicht erforderlich ist. Eine Quarantänebescheinigung durch das Gesundheitsamt wird daher zukünftig nicht mehr ausgestellt. Wer positiv auf das Corona-Virus getestet wurde (Schnelltest an einer Teststation oder PCR), dem reichen die Bescheinigung des Testergebnisses in schriftlicher oder elektronischer Form bereits zur Vorlage beim Arbeitgeber aus. Sie sind aufgrund der Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg zur Absonderung nach einer bestätigten Infektion verpflichtet. Wer trotzdem eine Bescheinigung für den Arbeitgeber benötigt, kann ein Formular auf der Homepage des Kreises unter www.schleswig-flensburg.de/Onlineformulare nutzen. Nach Befüllung des Online-Formulares erhält der Eingebende eine E-Mail, die zur Vorlage beim Arbeitgeber genutzt werden kann.

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