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Datum: 19.01.2024

Leistungsbereich Bürgergeld (SGB II) im Sozialzentrum Kropp nur eingeschränkt erreichbar

Aufgrund eines hohen Krankenstandes ist der Leistungsbereich Bürgergeld (SGB II) im Sozialzentrum Kropp (Am Markt 17 H in Kropp) in der Zeit vom 22. Januar bis 9. Februar nur eingeschränkt erreichbar.

Die Sachbearbeiter*innen im Leistungsbereich Bürgergeld (SGB II) sind vom 22. bis 29. Januar telefonisch nicht erreichbar, ebenso können keine Termine für diesen Zeitraum vereinbart werden, bereits vereinbarte Termin werden jedoch eingehalten. Anrufe für die Leistungsgewährung Bürgergeld (SGB II) werden in dieser Zeit von der Infothek entgegengenommen. Dort können Kund*innen ihre Telefonnummer und ihr Anliegen mitteilen und es wird einen Rückruf geben, der jedoch nicht immer taggleich erfolgen kann.

Vom 29. Januar bis 9. Februar sind die zuständigen Sachbearbeiter*innen dann am Montag und Donnerstag jeweils in der Zeit von 10 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar.

Diese Regelung betrifft allein den Leistungsbereich Bürgergeld (SGB II). Die Sachbearbeiter*innen in den anderen Rechtsbereichen (z. B. Wohngeld) sind ohne Einschränkungen erreichbar.

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