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Datum: 18.08.2022

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in zwei Hausgeflügelbeständen in der Gemeinde Husby: Restriktionen und Aufstallungspflicht ab morgen aufgehoben

Nach der Feststellung der Geflügelpest in zwei Hausgeflügelbeständen am 15. und 20. Juli 2022 mussten 18.000 Gänse und Hühner getötet werden. Das Veterinäramt richtete Restriktionszonen mit Schutzmaßregeln ein und führte intensive Umgebungsuntersuchungen durch.

Nach dem Erlöschen der Geflügelpest in den betroffenen Geflügelhaltungen in der Gemeinde Husby und dem Ablauf der EU-rechtlich vorgeschriebenen Fristen hebt das Veterinäramt des Kreises Schleswig-Flensburg die erlassene tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung mit den entsprechenden Schutzmaßregeln auf. Die Restriktionen wie auch die Aufstallungspflicht entfallen damit in den entsprechenden Gebieten ab Freitag, dem 19. August 2022.

Der Leiter des Veterinäramtes Dr. Volker Jaritz rät dennoch weiterhin zur Vorsicht und Einhaltung der entsprechenden präventiven Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen, da das hochpathogene aviäre Influenza-Virus nach wie vor in der Wildvogelpopulation zirkuliert.  

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