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Datum: 22.12.2023

Neue Regelungen für Vertriebene aus der Ukraine: verlängerter vorübergehender Schutz bis März 2025


Im Jahr 2022 wurde für Vertriebene aus der Ukraine aufgrund der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie und des Durchführungsbeschlusses des Rates der Europäischen Union ein vorübergehender Schutz eingeführt, der ursprünglich bis März 2024 befristet war. Diese Schutzmaßnahme wurde im Oktober dieses Jahres nun vorzeitig um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert. Der erweiterte Schutz gewährleistet den Vertriebenen, die sich zur Zeit in Deutschland aufhalten, weiterhin das Recht auf Aufenthalt sowie den Zugang zu Unterkunft, Gesundheitsversorgung, Bildung, Arbeitsmarkt und anderen grundlegenden Dienstleistungen.

Im Hinblick auf das Aufenthaltsrecht bedeutet dies, dass auch die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln gemäß § 24 des Aufenthaltsgesetzes nun bis zum 4. März 2025 möglich ist. Für Aufenthaltstitel, die vom 1. Februar 2024 bis zum 4. März 2024 noch gültig sind, müssen dabei keine Anträge auf Verlängerung gestellt werden. Sie behalten ihre Gültigkeit bis zum 4. März 2025. Alle betroffenen Personen erhalten hierüber vom Fachdienst Migrationsmanagement des Kreises Schleswig-Flensburg automatisch einen schriftlichen Nachweis.

Vertriebene, deren Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes am 31. Januar 2024 abläuft, können nicht von dieser Regelung profitieren und müssen daher rechtzeitig vor Ablauf die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels beantragen.

Nähere Informationen finden sich auf der Homepage des Kreises Schleswig-Flensburg unter https://www.schleswig-flensburg.de und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter https://www.germany4ukraine.de. Hier sind auch die entsprechenden Antragsunterlagen verfügbar.

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