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Datum: 27.08.2020

Planungssicherheit im Teilnetz West erforderlich

Die Rohde Verkehrsbetriebe (RVB) erbringen aktuell den Busverkehr im Teilnetz West. Aufgrund verschiedener Verfahren vor dem Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht können zurzeit lediglich einstweilige Erlaubnisse zur Betreibung des Busverkehrs im Teilnetz West für die Dauer von maximal sechs Monaten erteilt werden. Die aktuelle einstweilige Erlaubnis endet am 31. Dezember 2020. Für das erste Halbjahr 2021 muss der Kreis daher erneut eine einstweilige Erlaubnis zur Sicherstellung des ÖPNV erteilen.

Im Rahmen einer sogenannten Notvergabe an die RVB war der Kreis für die erste Jahreshälfte 2020 kurzfristig gezwungen, den Verkehr im Teilnetz West zu sichern, allerdings zu erheblich höheren Konditionen. Wegen dieser negativen Erfahrung strebt der Kreis für das erste Halbjahr 2021 möglichst frühzeitig eine sichere Lösung für die Fahrgäste im Teilnetz West an. Ein Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis ab dem 1. Januar 2021 für das Teilnetz West kann daher bis zum 25. September 2020 bei der Liniengenehmigungsbehörde gestellt werden.

Der Kreis hat der RVB zwischenzeitlich bereits die Grundlage für die Durchführung des Busverkehrs, die Liniengenehmigung, wieder entzogen. Eine sofortige Umsetzung wies das Verwaltungsgericht Schleswig am 14. August auf Antrag der RVB ab. Die RVB betreibt daher zunächst auch weiterhin den Busbetrieb im Teilnetz West.

„Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist aus Sicht des Kreises nicht überzeugend. Wir haben daher auch Beschwerde gegen den Beschluss bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, eingelegt. Unser Ziel muss und kann nur sein, einen sicheren und zukunftsfähigen Busverkehr im Teilnetz West sicherzustellen. Dafür brauchen wir jetzt eine schnelle, stabile und langfristige Lösung und einen verlässlichen Partner an unserer Seite.“, betont Landrat Dr. Buschmann.


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
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