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Datum: 10.12.2021

Sanierung der Altlast Wikingeck: Ausschluss von »In-Situ-Sanierungs-Verfahren«

Dem Kreis wurde im Auftrag der anwaltlichen Vertretung eines betroffenen Grundstückseigentümers ein „alternatives Sanierungskonzept“ mit einem In-Situ-Verfahren vorgelegt. Bei einem solchen Verfahren erfolgt vor Ort im Untergrund ein Abbau von Schadstoffen durch Zugabe von Mikroorganismen.

Diesen Vorschlag präsentierte die anwaltliche Vertretung den Anwohnern der Sanierungsfläche, den Finanzierungspartnern Stadt, Land, Bund sowie den örtlichen Medien als kostengünstigere, machbare Alternative. Zudem sei sie emissionsfrei und käme ohne sichtbare Eingriffe in den Boden aus.

 

Aus Sicht des Kreises ist nach einer umfassenden Überprüfung, auch weiterer Sanierungs-Varianten, im Rahmen der Machbarkeitsstudie, ein In-Situ-Verfahren nicht geeignet. Der Kreis hat daher die Entscheidung zur Sanierung durch Bodenaustausch getroffen. Zu dem aktuell vorgelegten Alternativkonzept wurde seitens des Kreises die obere Bodenschutzbehörde, das LLUR, und ein unabhängiges Fachgutachterbüro, die Ingenieurgesellschaft Possel und Partner, kurz IPP, um eine fachliche Stellungnahme gebeten. Wie bereits der Vorgutachter und das Planungsbüro, das den Sanierungsplan aufgestellt hat, kommen die beiden aktuellen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass eine Sanierung ausschließlich mit In-Situ-Maßnahmen für den Standort nicht geeignet ist und die behördlich gesetzten Sanierungsziele nicht erreichen wird.

 

Der Alternativvorschlag bezieht sich ausschließlich auf die landseitige Sanierung. Für die Wasserseite sieht er, wie der Sanierungsplan auch, den Aushub der Sedimente vor. Zur Erreichung der Sanierungsziele muss die Schadstoffquelle nahezu vollständig entfernt werden. Das ist ausschließlich mit einer Ausbaggerung gemäß Sanierungsplan möglich und mit dem alternativ beschriebenen Verfahren nicht erreichbar. Ein biologischer Abbau würde generell nur bei einem kleineren Teil der vorhandenen sehr komplexen Schadstoffmischung funktionieren und zu einer Nachlieferung nicht abgebauter Schadstoffe führen, so dass diese Maßnahme keine dauerhafte Lösung darstellt. Hinzu kommt, dass ein biologischer Abbau nur für die Kontaminationen unterhalb der Auffüllungen im gewachsenen Bodenbereich möglich ist. Jedoch befindet sich der ganz überwiegende Anteil der Kontaminationen im Bereich der sehr unterschiedlich zusammengesetzten Auffüllungen und würde somit nicht saniert werden, was ebenfalls zur Nachlieferung von Schadstoffen in das Grundwasser führt. Diese Nachlieferung würde in Teilen eine Re-Kontamination der sanierten Wasserseite bedeuten.

 

Die gesamte Dauer einer In-Situ-Sanierung würde sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken. Währenddessen würde weiterhin jedes Jahr eine abgeschätzte Schadstofffracht von 300 – 400 kg in das oberflächennahe Grundwasser und in die Schlei ausgetragen werden.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass in dem Konzept zahlreiche Unstimmigkeiten und Unsicherheiten enthalten sind und viele Fragen offen bleiben. Der im alternativen Vorschlag aufgeführte Vorversuch wurde beispielsweise unter optimalen Laborbedingungen durchgeführt und das Probenmaterial wurde aufgrund der sehr hohen Konzentrationen mit sauberem Bodenmaterial vermischt. Weiterhin ist der Flächenbedarf der Anlagen für die wasserseitige Sanierung, ohne dass die Grundstücke Callisenstraße 25 und 27 flächig zur Verfügung stehen, in keiner Weise berücksichtigt worden. Es gibt keine Hinweise, wie mit den vorhandenen Teergruben etc. umgegangen werden soll. Bezüglich noch erforderlicher Voruntersuchungen sowie der Dauer der Maßnahmen bestehen erhebliche Kostenunsicherheiten, so dass auch hier mit deutlich höheren Kosten zu rechnen ist, als angegeben.

 

Abschließend kommen IPP und LLUR zu dem Schluss, dass bei dem Alternativvorschlag die Risiken hinsichtlich der Nichterreichung der Sanierungsziele sowie der entstehenden Kosten viel zu hoch sind und nur die nahezu vollständige Entfernung der Schadstoffquelle durch Bodenaustausch als Sanierungsmaßnahme in Frage kommt.

 

In dem gesamten Verfahren wurde eine sehr umfangreiche und vollständige Prüfung von infrage kommenden Sanierungsmethoden durchgeführt, bei der der gewählte Bodenaustausch als alleinige Maßnahme zur Erreichung der Sanierungsziele übrigbleibt. Eine Sanierung mittels eines In-Situ-Verfahrens ist daher ausgeschlossen.

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