Sozialzentrum Flensburg-Umland in der Leistungsgewährung für den Bereich SGB II telefonisch nur eingeschränkt erreichbar
Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens führt das Sozialzentrum Flensburg-Umland (Eckernförder Landstraße 65, 24941 Flensburg) für den Bereich Leistungsgewährung SGB II ab sofort telefonische Erreichbarkeitszeiten ein:
Montag: 10 - 12 Uhr
Mittwoch - Freitag: 10 - 12 Uhr
In dieser Zeit werden die Anrufe direkt von den Sachbearbeiter*innen der Leistungsgewährung beantwortet. Außerhalb dieser Telefonzeiten werden die Anrufe innerhalb der Sprech-/Öffnungszeiten von den Mitarbeiter*innen des Info-Tresens entgegengenommen. Diese Regelung ist zunächst befristet bis zum 31.10.2023 und gilt nur für die Leistungsgewährung für den Bereich SGB II. Alle anderen Bereiche sind davon nicht betroffen.