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Datum: 09.11.2021

Traces-Zertifikat bei Verbringen von Pferden nach Dänemark notwendig

Das Ausreiten nach Dänemark im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs ist zur Zeit nicht erlaubt, da Ausnahmeregelungen für einzelne Regionen nach der neuen EU-Gesetzgebung (Animal Health Law) nicht mehr vorgesehen sind. Die Erleichterungen für Reiter*innen, die aus den grenznahen Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg lediglich mit dem Equidenpass und einer selbst ausgestellten Erklärung nach Dänemark ausreiten konnten, sind seit dem 17.10.2021 gestrichen.

Gleiches gilt für die erleichterte Teilnahme an Turnieren in Dänemark, bei der ein Zertifikat vom Veterinäramt zusammen mit der Meldungsbestätigung des*der Turnierveranstalter*in genügte, um zum Turnier zu reisen. Auch diese Möglichkeit ist derzeit ausgesetzt.

Es finden jedoch zwischen den verantwortlichen Ministerien beider Länder Gespräche statt, um diese Möglichkeiten des erleichterten Verbringens wieder zu etablieren.

Bis dahin gilt jedoch, dass jedes Pferd beim Übertritt über die deutsch-dänische Grenze von einem Traces-Zertifikat begleitet werden muss. Dieses muss beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden und setzt eine amtstierärztliche Begutachtung des Pferdes voraus.

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