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Nahverkehrsstruktur

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) umfasst den öffentlichen
Personennahverkehr mit Bussen (ÖSPV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV).

Öffentlicher Personennahverkehr mit Bussen (ÖSPV)

Der ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg ist als Aufgabenträger für die Organisation, Planung und Koordinierung der Busverkehre des ÖSPV in enger Kooperation mit dem Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH) zuständig. Der ÖPNV-Betrieb ist damit Ansprechpartner für alle grundsätzlichen Fragen zum öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Kreis Schleswig-Flensburg.

Die Durchführung der Verkehre obliegt den beauftragten Verkehrsunternehmen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Aufgabenträger. Die Verkehrsunternehmen sind somit Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Verkehre.

Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Alle öffentlichen Verkehre, die auf dem landesweiten Schienennetz in Schleswig-Holstein vorhanden sind, werden von der NAH.SH mit Sitz in Kiel betreut. In Bereichen wie Verkehrsplanung, Verkehrswirtschaft, Kommunikation, Beförderungstarif, Verbundsteuerung und Digitales wird das Nahverkehrsangebot für den SPNV in Kiel geplant und optimiert.

Der Verbund setzt sich auch für ein landesweit attraktives Verkehrsangebot im ÖSPV ein, mit dem Ziel, mehr Fahrgäste für den öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein insgesamt zu gewinnen. Als Gesellschafter sind das Land Schleswig-Holstein und die 15 Kreise und kreisfreien Städte an der NAH.SH beteiligt.

Zu den weiteren Informationen zur NAH.SH.

Bedienungsgebiete (Teilnetze)

Der ÖSPV im Kreis Schleswig-Flensburg unterteilt sich in drei Verkehrsräume, sogenannte Teilnetze.

Das Teilnetz West wird bis Ende des Jahres 2028 eigenwirtschaftlich durch die Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH betrieben, d.h. das Verkehrsunternehmen legt das Fahrplanangebot grundsätzlich eigenverantwortlich fest. Der ÖPNV-Betrieb und die Genehmigungsbehörde überwachen lediglich die Verkehre entsprechend des öffentlichen Verkehrsinteresses und den Vorgaben des Regionalen Nahverkehrsplanes (RNVP) und geben Empfehlungen zur Ausgestaltung der Verkehre.

Für das Teilnetz Süd wurde ab dem Jahr 2020 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag vergeben. Im Gegensatz zum Teilnetz West wurde das Verkehrsangebot inhaltlich vom ÖPNV-Betrieb und der NAH.SH geplant. Es entspricht den Vorgaben des RNVP. Insofern ist der Verkehr im Teilnetz Süd gemeinwirtschaftlich, denn die Verkehre werden vom ÖPNV-Betrieb eigenverantwortlich gestaltet.

Das Teilnetz Ost wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens zum 01.07.2021 an die Autokraft vergeben. Der Verkehr wird gemeinwirtschaftlich erbracht und das Fahrplanangebot auf Basis des Regionalen Nahverkehrsplanes deutlich verbessert. Wie im Teilnetz Süd wird das Verkehrsunternehmen im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages vom Kreis Schleswig-Flensburg mit der Durchführung der Verkehre beauftragt. Der ÖPNV-Betrieb gestaltet die Verkehre somit auch im Teilnetz Ost ab Mitte 2021 eigenverantwortlich.

Zum 01.07.2021 wurden alle Liniennummern von vierstelligen Nummern auf dreistellige Nummern umgestellt. Dies erfolgte, um die Liniennummern in ganz Schleswig-Holstein zu vereinheitlichen.

Schüler*innenbeförderung

Schüler*innen zählen im ÖPNV des Kreises Schleswig-Flensburg zur größten Fahrgastgruppe. In Gebieten, in denen das Haupt-Verkehrsangebot nicht überwiegend den Anforderungen von Schüler*innen entspricht, werden entsprechende Linien oder Fahrten ergänzt, die sich lediglich an Schulanfangs- und -endzeiten orientieren. Dabei sind die Schulanfangs- und Schulschlusszeiten im Interesse einer wirtschaftlichen Beförderung von Schüler*innen mit den Fahrzeiten des ÖPNV abzustimmen.

Als Basis der Planungen für die Schüler*innen-Beförderung dienen Zumutbarkeitsgrenzen für den Besuch von Grundschulen, allgemeinen Schulen und Förderzentren. Die Anforderungen an die Schüler*innen-Beförderung sind in der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schüler*innen-Beförderung festgehalten: 

Zumutbarkeitskriterien Gültig für Schüler*innen bis zur Jahrgangsstufe 4 Gültig für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 - 10
Zumutbarer Schulweg 
bis 2 km  bis 4 km
Zumutbarer Weg zwischen Wohnung und Haltestelle 

bis 2 km 

bis 4 km
Zumutbarer Weg zwischen Haltestelle und Schule  bis 2 km  bis 4 km 
Zumutbare regelmäßige Wartezeit vor Unterrichtsbeginn bis 30 Minuten  bis 60 Minuten
Zumutbare regelmäßige Wartezeit nach Unterrichtsende  bis 60 Minuten  bis 90 Minuten 

In weiten Teilen erfolgt eine Anbindung der Grund- und weiterführenden Schulen grundsätzlich mit einer Hin- und zwei Rückfahrten. Die Schülerbeförderungssatzung gibt jedoch keine konkreten Vorgaben zu den Bedienhäufigkeiten vor. Nach § 24 des Schulgesetzes in Schleswig-Holstein (SchulG) gilt grundsätzlich die Schulwahlfreiheit, die Organisation der Beförderung erfolgt aber in der Regel zur nächstgelegenen Schule.

Die Beförderung von Schulkindern mit besonderem Förderbedarf, für die der Kreis Schleswig-Flensburg Träger der Schüler*innen-Beförderung ist, erfolgt als freigestellter Verkehr. Die Beförderung erfolgt hierbei sehr zeit- und ortsgerecht.

Ansprechpartner für Schüler*innen-Anmeldungen oder -Abmeldungen sowie Kostenbeteiligung in der Schüler*innen-Beförderung ist der Fachdienst Schule und Sport.

Zu den weiteren Informationen zur Schülerbeförderung.

Zur Übersicht über die Tarifstrukturen.


Umfrage zur Schüler*innenbeförderung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

viele Schüler*innen müssen täglich größere Distanzen zurücklegen, um ihren Schulort zu erreichen. Dafür ist eine gute Busverbindung unerlässlich. Seit den letzten Anpassungen im Busverkehr ist noch nicht viel Zeit vergangen, doch schon jetzt möchten wir uns gemeinsam mit Ihnen auf die nächsten Optimierungen in der Schülerbeförderung zum neuen Schuljahr vorbereiten. Eine gute Planung kann nur gelingen, wenn wir die aktuelle Situation und Ihre Bedarfe vor Ort kennen. Daher sind wir für Ihre Erfahrungen und Hinweise dankbar.

Wir würden uns freuen, wenn Sie an dieser Umfrage teilnehmen können. Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 5-10 Minuten. Wir bitten um Verständnis, dass aus planerischen und betrieblichen Gründen nicht alle Wünsche umgesetzt werden können.

Danke für Ihre Unterstützung!

Hinweise zum Datenschutz
Wir führen die Umfrage grundsätzlich ohne Personenbezug, d. h. anonym, durch. Soweit im Einzelfall aufgrund besonderer Konstellationen doch Rückschlüsse auf eine einzelne Person möglich sind oder aber, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten freiwillig nennen, sichern wir zu, dass die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten unter Beachtung aller geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt. Wir speichern personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Bedarfsermittlung vor Ort und der anschließenden Optimierung in der Schülerbeförderung. Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten hat in diesem Zusammenhang nur der ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg. Ihre Daten werden unverzüglich nach Abschluss und Auswertung der Befragung von uns vollständig gelöscht. Für weitergehende Fragen stehen wir zur Verfügung.






































































































































































                                                                                                                                        




                                                                                                                                         








                                                                                                                                         





Ihre Kontaktdaten für Rückfragen (freiwillige Angabe)














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Rahmenbedingungen des Nahverkehrs

Nach § 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) ist mobil zu sein ein Grundrecht und die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebotes im Nahverkehr Aufgabe der sogenannten Daseinsvorsorge. Ländliche Strukturen sowie weite Wege zu zentralen Ortschaften stellen die Gestaltung des Nahverkehrs jedoch vor Herausforderungen, die eine Optimierung der Mobilität im ländlichen Raum nur mit hohem Aufwand und Zuschussbedarf möglich machen. Um ein Gleichgewicht zwischen einer Optimierung des Verkehrsangebotes und einem wirtschaftlichen Betrieb herzustellen, sind unter anderem folgende Rahmenbedingungen des Nahverkehrs festgesetzt:

Regionaler Nahverkehrsplan

Als Aufgabenträger des übrigen ÖPNV (Busverkehr) haben der Kreis Nordfriesland, der Kreis Schleswig-Flensburg sowie die kreisfreie Stadt Flensburg erstmalig in Schleswig-Holstein einen gemeinsamen Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) für die Zeitperiode von 2017 - 2021 aufgestellt. Dieser gemeinsame Nahverkehrsplan wurde nun für die Jahre 2022 - 2026 fortgeschrieben. Im Zuge dessen wurde die Gliederung des 2. Gemeinsamen RNVP leicht angepasst und gliedert sich nun in folgende vier Teile: Gemeinsamer Teil für die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg, Regionaler Teil für den Kreis Nordfriesland, Regionaler Teil für den Kreis Schleswig-Flensburg und Regionaler Teil für die Stadt Flensburg.

Dokumente

Finanzierung

Finanzierung des Nahverkehrs über Mittel des Landes

Grundlage für die Finanzierung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs ist die Landesverordnung über die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen und U-Bahnen.

Die Kreise und kreisfreien Städte in der Rolle der sogenannten Aufgabenträger*innen erhalten zweckgebundene Mittelzuweisungen vom Land Schleswig-Holstein. Diese zweckgebundenen Mittelzuweisungen werden kurz ÖPNV-Mittel genannt.

Ein Teil der ÖPNV-Mittel besteht aus festgeschriebenen Landesmitteln, der andere Teil umfasst die jährlich um 1,8 % dynamisierten Regionalisierungsmittel.

Über einen Landesschlüssel ist festgelegt, welche Anteile an die einzelnen Aufgabenträger ausgeschüttet werden. Für den Kreis Schleswig-Flensburg ergibt sich ein jährlicher Zuschuss von 6.189.804,00 , der um einen individuellen Faktor, abhängig von den geleisteten Fahrplankilometern, aufgestockt wird. Die ÖPNV-Mittel werden den Aufgabenträgern jährlich in zwei Raten ausgezahlt.

Eine Überarbeitung des Landesschlüssels ist vorgesehen.

Finanzierung des Nahverkehrs über Mittel des Kreises 

Um den Schüler- und Ausbildungsverkehr im ÖPNV nachhaltig abzusichern, hat der Kreis Schleswig-Flensburg gemäß Artikel 3 Absatz 2 Verordnung (EG) 1370/2007 eine allgemeine Vorschrift als Satzung erarbeitet. Sie verfolgt das Ziel, eine im Grundsatz einheitliche Abwicklung der Ausgleichszahlungen für die Verkehrsunternehmen, die im Kreisgebiet tätig sind, zu gewähren.

Dafür wird ein Teil der dem Kreis vom Land Schleswig-Holstein nach § 1 der Landesverordnung über die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinV SH) zugewiesenen Finanzmittel an die Verkehrsunternehmen ausgereicht. Der Kreis Schleswig Flensburg kann darüber hinaus Haushaltsmittel für Ausgleichsleistungen nach dieser allgemeinen Vorschrift bereitstellen. Die Geltungsdauer der Satzung ist teilnetzspezifisch beschränkt und läuft im Teilnetz West zum 31.12.2028 aus.

Gesamtbericht über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Der ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg ist zuständiger Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen (ÖPNV) in seinem Kreisgebiet. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ist dieser verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in seinem Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu veröffentlichen. Auch die ausgewählten Betreiber*innen eines öffentlichen Dienstes sowie Ausgleichszahlungen, die der Betreiber*in gewährt wurden, sind Teil des Berichts. 

Aufgaben der Genehmigungsbehörde

Die Genehmigungsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg ist nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für die Erteilung von Liniengenehmigungen sogenannten Konzessionen zuständig.

In § 11 PBefG wird die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde in so weit definiert, dass die Genehmigungsbehörde zuständig ist, in deren Bezirk der Verkehr ausschließlich betrieben werden soll. Führt ein Linienweg durch verschiedene Bezirke eines Landes, so ist der Bezirk maßgebend, von der die Linie beginnt.

Gemäß § 3 Ziffer 1 der Landesverordnung über die Änderung von Zuständigkeitsverordnungen im Bereich des Personenbeförderungsrechts vom 11. Januar 2011 ist der Kreis Schleswig-Flensburg zuständig für die Genehmigung im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 und 4 in Verbindung mit § 11 Absatz 1 des PBefG.

Der Kreis Schleswig-Flensburg als Genehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat gemäß § 18 Absatz 1 PBefG ein Verzeichnis aller im Zuständigkeitsbereich des Kreises Schleswig-Flensburg erteilten Liniengenehmigungen mit Kraftfahrzeugen im ÖPNV Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

Entsprechend der Festlegung des Bund/Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr vom 22./23.10.13 wird der Pflicht nach § 18 PBefG auch durch Veröffentlichung eines Genehmigungsverzeichnisses auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde genüge getan.

Rufbusse / Mobilität im ländlichen Raum

Das Sachgebiet Regionalentwicklung und Energiewende und der ÖPNV Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg setzen gemeinsam Impulse für die Erprobung neuer (und neu gedachter) Mobilitätskonzepte im ländlichen Raum.

Sich den Herausforderungen im ländlichen Raum stellen

In Zeiten des demografischen Wandels und der fortschreitenden Urbanisierung sind die Akteure im ländlichen Raum gefordert, aktiv Maßnahmen gegen die Landflucht zu ergreifen. Durch die Verbesserung der Erreichbarkeit von zentralen Orten und Einrichtungen der Daseinsvorsorge und die damit verbundene Steigerung der Attraktivität als Wohn- und Lebensort, kann dieser Entwicklung entgegengewirkt werden.

Unser Ziel ist verlässliche und nachhaltige Mobilität zu gewährleisten, die den Bedürfnissen der älteren wie auch der jüngeren Generation gerecht wird. Alternative Bedienformen und Bedarfsverkehre leisten somit einen wichtigen Beitrag zur angestrebten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse durch eine sichere Erreichbarkeit von Infrastrukturen der Daseinsvorsorge.

Neben den bekannten Bedarfsverkehren, wie Bürgerbussen, Mitfahrerbänken und klassischen Fahrgemeinschaften bieten neue Mobilitätsformen wie technologiegestütztes Ridepooling („On-Demand-Ridepooling“) oder Rufbusse als bekannte Form des Bedarfsverkehrs eine bedarfsgerechte Mobilität. Gerade in den ländlichen Räumen können diese alternativen Bedienformen den klassischen ÖPNV durch eine komfortable und effiziente Mobilitätsform ergänzen.

Um jungen und älteren Menschen in der Region zusätzliche Mobilitätsangebote zu machen, werden alternative Bedienformen als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV erprobt. Sie bieten in der ersten Umsetzung insbesondere der jüngeren Bevölkerung die Möglichkeit, abends und am Wochenende zuverlässig und ohne eigenes Fahrzeug von A nach B zu kommen.

Projekte im Kreis Schleswig-Flensburg

Der Kreis Schleswig-Flensburg betreibt aktuell in Kooperation mit der Autokraft und einem lokalen Beförderungsdienstleister im Amt Hürup seit Februar 2019 einen Rufbus-Pilotbetrieb – „Unser DorfSHUTTLE“. Ausgehend von der Pilotraumarbeit des Projektes LaSiVerMob wurde gemeinsam mit der lokalen Bevölkerung ein klassisches Rufbus-Angebot konzipiert, das nicht nur der Anbindung an überregionale Buslinien und an den Bahnhof in Husby dient, sondern zudem die Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen und Angeboten der Daseinsvorsorge im gesamten Bediengebiet verbessert. Mit diesem Angebot sind lokale Einwohner*innen und Gäste flexibel zum ÖPNV-Tarif mobil.

Alle Informationen und Fahrpläne zum DorfSHUTTLE im Amt Hürup sind unter www.dorfshuttle.de zu finden.

Ein weiterer Bedarfsverkehr ist im Dezember 2021 in enger Kooperation des Kreises Schleswig-Flensburg mit der NAH.SH und dem Projekt Smart City Amt Süderbrarup zur Umsetzung gekommen. Das „Smarte DorfSHUTTLE“ ist eine Weiterentwicklung des klassischen Rufbusses, denn es kann zusätzlich per „NAH.SHUTTLE“-App nach Bedarf, also on demand, gebucht werden. Einen festen Fahrplan gibt es beim Smarten DorfSHUTTLE nicht. Das Smarte DorfSHUTTLE ist von Montag bis Sonntag in allen Gemeinden des Amtes Süderbrarup unterwegs und wird betrieben durch die Rohde Verkehrsbetriebe.

Bürger*innen und Gäste können sich flexibel ein Fahrzeug bestellen, das sie in einem engmaschigen Netz von festen und „virtuellen“ Haltestellen sicher von A nach B bringt. Für Menschen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind, gibt es die Möglichkeit, über eine Rampe einen Platz für Rollstühle zu erreichen. Beim Umsetzen des Projektes im Amt Süderbrarup wurde Wert auf Barrierefreiheit gelegt, um das Angebot möglichst inklusiv für alle Bevölkerungsgruppen nutzbar zu machen.

Dieses Pilotvorhaben kann als Leuchtturmprojekt für den ländlichen Raum Schleswig-Holsteins gelten, da zum ersten Mal die Übertragung eines Verkehrskonzeptes aus dem urbanen Raum auf ländliche Regionen erprobt wird, das gleichzeitig durch die digitale Unterstützung und Optimierung eine zeitgemäße Weiterentwicklung des klassischen Rufbusansatzes darstellt. In den drei Jahren Projektlaufzeit erhofft sich der Kreis Schleswig-Flensburg weitere Erkenntnisse darüber, wie der ÖPNV und Mobilität im Allgemeinen nachhaltig und zukunftsorientiert gestaltet werden kann.

Weitere Informationen sind ebenfalls unter www.dorfshuttle.de zu finden.


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