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Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Kreis Schleswig-Flensburg trägt mit diesem Aktionsplan dazu bei, dass alle Bürger*innen im Kreisgebiet die Chance haben, ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention) werden die allgemeinen Menschenrechte aus Sicht von Menschen mit Behinderung und deren Lebenslagen konkretisiert und spezifiziert. Sie ist seit 2009 in Deutschland verbindlich.

Mit der zentralen Idee der Inklusion zielt die Konvention speziell auf die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen ab.

Der vorliegende Aktionsplan versteht sich als Inspirations- und Impulsgeber, der sowohl Bürger*innen – mit und ohne Einschränkungen – Interessierten, Städten, Ämtern und Gemeinden als Orientierung zum Thema „Inklusion“ im Kreis dienen soll.

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat in seinem Leitbild verankert, eine bürger*innenfreundliche Kreisverwaltung zu sein, die sich zum Ziel gesetzt hat, in allen Bereichen Barrierefreiheit herzustellen. Inklusion wird als Querschnittsaufgabe des kommunalen Handelns verstanden. Mit dem Aktionsplan wurde die Gelegenheit genutzt, den Inklusionsgedanken bereits in vielen laufenden Prozessen und Projekten zu verankern.

Der Aktionsplan verfolgt 2 Hauptziele:

  • Abbau von Barrieren jeglicher Art und
  • Verbesserung der Teilhabe im Vergleich zu einem früheren Zeitpunkt

Ausgehend von der Erkenntnis, dass Inklusion eine Frage der Haltung ist und langfristig gedacht werden muss, gibt es im Aktionsplan einzelne Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden können, andere bedürfen jedoch der Mitwirkung von vielen Beteiligten. Hier ist es das Ziel, den inklusiven Ansatz von Anfang an in den Prozessen zu verankern, um so langfristig die Lebensqualität für alle Bürger*innen im Kreis, unabhängig ob mit oder ohne Einschränkungen, zu verbessern. 

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