Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Finanzen - Wohnen

Die Bedürftigkeit auf finanzielle Unterstützung kann aufgrund verschiedener Situationen im Leben entstehen. Wir haben für Sie hier viele Anlaufstellen und Situationen beschrieben, sodass Sie für sich individuell die richte Anlaufstelle finden können.

Allgemeine finanzielle Unterstützung:

Der Kreis Schleswig-Flensburg nimmt die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende als sogenannter zugelassener kommunaler Träger wahr. Das kommunale Jobcenter Schleswig-Flensburg ist organisatorisch im Fachbereich Regionale Integration angesiedelt. In sechs Sozialzentren mit angeschlossenen Jobcentern werden den Leistungsberechtigten im Kreisgebiet die notwendigen und vielfältigen Hilfeleistungen direkt vor Ort angeboten.
Ganz im Sinne des Leitmotivs „Hilfe aus einer Hand“ werden so an den Standorten Flensburg, Handewitt, Kappeln, Kropp, Eggebek und Schleswig neben der Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Fallmanagementarbeit nach dem SGB II auch Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem Wohngeldgesetz (WoGG) erbracht.

Auf dieser Seite finden Sie ausschließlich Informationen zu den jeweiligen Bereichen
Die Kontaktdaten und Adressen der jeweiligen Bereiche finden Sie in unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Arbeitslosengeld I + Bürgergeld (Grundsicherung)

Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt für alle Menschen sicherstellen. Im Bereich der Grundsicherung gibt es zwei Arten von Leistungen:

  • Leistungen, die dabei helfen sollen, eine Arbeit zu kriegen (Arbeitslosengeld)
  • Leistungen, die den (grundsätzlichen) Lebensunterhalt sichern (Bürgergeld)

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein .Die Arbeitsagentur berät Bürger*innen und Unternehmen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Wer arbeitslos wird, beantragt bei der Bundesagentur für Arbeit zudem sein Arbeitslosengeld. Kontaktdaten zu einem Arbeitsamt in Ihrer Nähe entnehmen Sie bitte unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Das Bürgergeld ist eine einheitliche Leistung des Staats für alle (erwerbsfähigen) Menschen, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Den Antrag stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Sozialzentrum.

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, die einen Mieter bei Vorlage berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird, hängt vom Einkommen und Vermögen des Wohnungssuchenden sowie der zum Haushalt gehörenden Personen ab.


Wohnberechtigungsscheine werden bei dem für Sie zuständigen Sozialzentrum beantragt.

Informationen zum Bildungspaket (-karte)

Über die Bildungskarte gibt es einen Zuschuss für Angebote in Freizeit, Sport, Lernförderung und Kultur für Ihre Kinder.
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Leistungsgewährung in Ihrem Sozialzentrum.

Grundsicherung SGB XII

Bei Erreichen der Altersgrenze oder aufgrund einer Erwerbsminderung können Leistungen der Grundsicherung beantragt werden, wenn der Lebensunterhalt selbst nicht bestritten werden kann. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Leistungsgewährung im SGB XII in Ihrem Sozialzentrum.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Diese soziale Leistung soll das Existenzminimum sichern für:

  • Personen, die alleinstehend sind, keinen Anspruch auf Bürgergeld haben und nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
  • Personen, die sich voraussichtlich länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung aufhalten,
  • Ausländerìnnen unter bestimmten Voraussetzungen
  • Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Pflege, der Altenhilfe oder der Eingliederungshilfe für Behinderte (in Alten-, Pflege- oder Behindertenwohnheimen), deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Kosten der Unterkunft zu zahlen.

Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Ermäßigung Kita-Gebühren

Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern, deren Kind / Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, können beim örtlichen Sozialzentrum eine Ermäßigung (Sozialstaffel) des Regelelternbeitrags für den Besuch einer Kindertageseinrichting beantragen.

Die Ermäßigung ist von Ihrem Bedarf und Ihrem Einkommen abhängig. Sollte es weitere Geschwisterkinder (im selben Haushalt) in der Krippe, Kindertagespflege oder im Hort geben, so kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden.
Diese Geschwisterermäßigung ist unabhängig davon, wie viel Sie verdienen. Für das zweitälteste Kind beträgt der Elternbeitrag 50 % der Kitagebühren. Jüngere Geschwisterkinder sind zu 100 % vom Elternbeitrag befreit.

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sozialzentrum.

Unterhaltsvorschuss

Sie erhalten für Ihr minderjähriges Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat.
Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Zuständig für den Unterhaltsvorschuss ist der Kreis Schleswig-Flensburg. Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Wohngeld

Wohngeld plus ist für Menschen, die ihre Miete oder ihren Kredit für eine Immobilie nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen können.
Wohngeld ist ausgeschlossen bei Bezug von Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Bürgergeld, Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder wenn Sie als Schüler*in BAfÖG, Studenten-/Aufstiegs-BAfÖG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Wohngeld können Sie grundsätzlich als Mieter oder Eigentümer einer Immobilie bekommen, in der Sie selbst wohnen. Bitte wenden Sie sich an die Wohngeldstelle in Ihrem Sozialzentrum.
Wohngeldempfänger, deren Kinder in die Kita gehen, sind bei Erhalt von Wohngeld von den Kita-Gebühren befreit.

Zuständig ist der Kreis Schleswig-Flensburg. Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Finanzielle Unterstütung in Ausbildung und Beruf:

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Schüler *innen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen oder zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule außerhalb des Elternhauses untgerbracht werden müssen, können einen Antrag auf Schüler-BAföG beim Kreis Schleswig-Flensburg stellen.

Studenten-BAföG

Ähnlich wie das normale BAföG können auch Studierende einen Antrag auf Unterstützung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz stellen. Studierende stellen ihren Antrag auf Studenten-BAföG beim Studentenwerk Schleswig-Holstein.

Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG ist ebenfalls eine finanzielle Unterstützung. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen, wenn diese BAföG-fähig sind, beantragt werden.
Anträge werden bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt. Wenden Sie sich bitte auch bei weiteren Fragen direkt an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Berufsausbildungsbeihilfe

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben Auszubildende, deren Elternhaus weiter als eine Stunde von der Arbeit entfernt ist, die eine staatlich anerkannte Ausbildung machen und die selbst oder deren Eltern nicht ausreichend Geld verdienen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder zur Antragsstellung an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

Bildungskredit

Schüler*innen und Student*innen zwischen 18 und 36 Jahren können einen zeitlich befristeten und zinsgünstigen Bildungskredit für die Beschleunigung der Ausbildung und Abdeckung außergewöhnlicher Kosten beantragen. Er wird ergänzend zum BAföG gewährt.
Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt.

Sachliche (finanzielle) Unterstützung:

Kleiderkammern

In den Kleiderkammern erhalten Sie gut erhaltene Kleidung und Schuhe sowie viele weitere Güter zur materiellen Grundversorgung.

Adressen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Tafeln

Die Tafeln versorgen bedürftige Familien im Kreisgebiet.  Die Lebensmittelausgabe findet wöchentlich statt. Informieren Sie sich gerne auch in Ihrem Ort nach einer Tafel.

Weitere Adressen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Sozialläden

In einem Sozialladen erhalten Sie, ähnlich wie in den Kleiderkammern, gut erhaltene Kleidung und Schuhe. Darüber hinaus aber auch viele Haushaltswaren, Elektrogeräte, Bett- und Tischwäsche, Gardinen, Bücher und vieles mehr.

Adressen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Wohnungslosenhilfe / Wohneck

Die Wohnungslosenhilfe berät Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die es ihnen nicht ermöglichen, ihre Notlage ohne fremde Hilfe zu bewältigen.

Das Hilfeangebot umfasst insbesondere die Beratung und persönliche Unterstützung bei der Überwindung der sozialen Schwierigkeiten sowie bei der Beschaffung und Sicherung angemessenen Wohnraums sowie die Koordinierung bzw. Vermittlung in weitere Hilfsangebote (z.B. Leistungen der Eingliederungshilfe, andere Einzelfallhilfen sowie Sucht-, Schuldner-, psychosoziale Beratung.

WohnECK unterstützt, berät und betreut  bei der Anmietung, Vermittlung und Vermietung von Wohnraum und hilft  dabei, eine Wohnung zu behalten oder zu beschaffen. Ziel ist eine drohende Wohnungslosigkeit zu vermeiden oder eine bestehende Wohnungslosigkeit zu beenden. WohnECK NF gGmbH versteht sich als Schnittstelle zwischen Vermieter*innen und wohnungssuchenden Menschen.

Das Beratungszentrum der Brücke bietet teilstationäre Wohngruppen für Menschen mit Sucht-Erkrankungen an.

Bahnhofsmissionen bieten Hilfe, wenn Sie erschöpft sind, hungrig oder durstig, sich verletzt haben, krank oder schwach sind.
Sie können sich auch an die Bahnhofsmission wenden, wenn Sie etwas bedrückt und / oder Sie Beistand oder Rat suchen. Sind Sie auf der Durchreise und Sie einen Moment der Besinnung brauchen, keinen Platz finden, um Ihr Kind zu wickeln oder zu stillen, Ihre Kleidung aufgrund eines Missgeschicks ramponiert haben, dringend telefonieren müssen, keinen Schlafplatz haben oder bestohlen wurden.

Adressen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

nach oben zurück