Schwangerschaft & Geburt
Eine Schwangerschaft bedeutet Veränderung. Sie kann mit einer unfassbar großen Freude einhergehen, sie kann aber auch nicht gewollt und überfordernd sein. Für Ihre Situation bieten wir Ihnen eine vollumfängliche Informationsplattform an, auf der Sie die Informationen und Möglichkeiten individuell nachlesen können und direkt eine*n Ansprechpartner*innen ermitteln können.
Zudem erklären wir Ihnen, welche Punkte vor, während und nach einer Schwangerschaft / Geburt wichtig sind, welche finanziellen Mittel Sie beantragen können, an was Sie denken sollten und an wen Sie sich wenden können.
Auf dieser Seite finden Sie ausschließlich Informationen zu den jeweiligen Bereichen.
In der rechten Randspalte finden Sie den Link zu unserem Familienwegweiser - Adressen, wo Sie beispielsweise nach Kategorien und Orten suchen können.
Schwangerschafts(-konflikt)beratung
In den Schwangerschaftsberatungsstellen finden Sie Hilfe in allen Fragen zum Thema Schwangerschaft.
Jede Frau hat Anspruch auf eine kostenlose Beratung. Die Beratungsstellen bieten Unterstützung bei Schwangerschaftskonflikten, Schwangerschaftsabbruch, Fehl- oder Totgeburt, Beratung nach der Geburt, Kinderlosigkeit, Finanzielle Beratung, allgemeine Beratung über Sexualität und Partnerschaft, Empfängnisverhütung und Entwicklungspsychologische Unterstützung an.
Zusammenschluss mehrerer Anbieter finden Sie unter folgendem Link: https://www.schwangerenberatung-slfl.de oder in unserem Familienwegweiser - Adressen. (Link in der rechten Randspalte)
Frauenheilkunde / Gynäkologie
Während der Schwangerschaft stehen Ihnen viele wichtige Untersuchungsmöglichkeiten zur Verfügung. Besonders Wichtig sind die Vorsorgeuntersuchungen für Sie und Ihr ungeborenes Baby während der Schwangerschaft. Auch nach der Geburt sollten Sie sich in medizinische Behandlung begeben, um die Nachsorge in Anspruch zu nehmen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) bietet eine allgemeine Such-Seite nach Fachgebieten, Schwerpunkten und Regionen an.
Eine Übersicht aller im Kreisgebiet tätigen Mediziner / Ärzte in allen Fachbereichen finden Sie unter dem Link www.arztsuche.kvsh.de oder in unserem Familienwegweiser-Adressen. (Link in der rechten Randspalte)
Hebammen
Eine Hebamme begleitet Frauen in der Schwangerschaft, während der Geburt, im Wochenbett und während der Stillzeit. Sie ist Ansprechpartnerin für alle Belange rund um die Geburt und unterstützt Familien in der neuen Situation mit einem Neugeborenen.
Unter dem Link Alles rund um das Thema Geburt und die ersten Lebensjahre finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner*innen.
Geburtskliniken
Die Nachricht einer Schwangerschaft bringt viele Veränderungen mit sich. Sie sollten sich mit dem Geburtsort Ihres Kindes vertraut machen.
Eine ansprechende, entspannte Atmosphäre sowie eine gute medizinische Versorgung tragen zu einem sicheren Start in das Leben bei.
Adressen, Kontaktdaten und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Familienwegweiser-Adressen. (Link in der rechten Randspalte)
Kinderärzte / Medizinische Versorgung
Sobald Ihr Baby das Licht der Welt erblickt hat, beginnt die medizinische Versorgung beziehungsweise Vorsorge.
Vorsorge-Untersuchungen sind in Deutschland Pflicht und werden regelmäßig in Abständen von einer*einem Kinderärtzin*Kinderarzt durchgeführt. In den Vorsorgeuntersuchungen wird der Entwicklungsstand Ihres Kindes erfasst. Sollte es zu Auffälligkeiten kommen, können diese frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) bietet eine allgemeine Suche nach Fachgebieten, Schwerpunkten und Regionen an.
Eine Übersicht aller im Kreisgebiet tätigen Kinderärzte finden Sie unter:
www.arztsuche.kvsh.de
Geben Sie hier bitte Ihren Wohnort ein und suchen Sie nach der Fachrichtung Kinder- und Jugendärzte.
Adressen, Kontaktdaten und weitere Informationen zu Kinderärzten im Kreisgebiet entnehmen Sie bitte dem Familienwegweiser-Adressen. (Link in der rechten Randspalte)
Erstausstattung
Werdende Mütter / Eltern, die nicht über das nötige Geld für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt verfügen, können unterstützende Sach- oder Geldleistungen erhalten.
Lassen Sie sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialzentrum beraten.
Adressen, Kontaktdaten und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Familienwegweiser - Adressen. (Link in der rechten Randspalte)
Frühe Hilfen
In den Frühen Hilfen werden Familien bis zum 3. Geburtstag des Kindes im häuslichen Umfeld kostenfrei unterstützt. Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern helfen bei der Bewältigung des Alltags, beantworten zum Beispiel Fragen zur Ernährung und Pflege des Kindes oder begleiten bei Arztbesuchen oder Behördengängen.
Weitere Informationen zu den Frühen Hilfen können Sie unter dem folgenden Link einsehen:
Über die folgende Seite können Sie Ansprechpartner*innen in Ihrer Nähe suchen:
Finanzen
Elterngeld
Elterngeld können Sie ab der Geburt ihres Kindes bekommen. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Das Elterngeld hilft, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie leben in Deutschland.
- Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren. Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie unter externe Links.
Häufig gestellte Fragen finden Sie unter diesem Link: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsleistungen sichern Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres
Kindes nicht arbeiten dürfen, zum Beispiel während der Mutterschutzfristen.
Während der Mutterschutzfrist bekommen Sie:
- Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
- Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung, wenn Sie privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind.
- Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher als 13 Euro ist.
Vor und nach der Mutterschutzfrist können Sie Mutterschutzlohn bekommen, wenn Sie nicht arbeiten dürfen, zum
Beispiel wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes. Den Antrag für das Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer
Krankenkasse. Nähere Informationen zum Mutterschaftsgeld finden Sie rechts unter externe Links.
Kindergeld
Kindergeld soll die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag
sichern. Ist Ihr Kind arbeitslos, dann wird das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr ausbezahlt. Wenn es sich in einer
Ausbildung befindet, erhalten Sie das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Kindergeld wird von den Familienkassen ausbezahlt und ist eine steuerliche Ausgleichszahlung. Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich automatisch bei Geburt, jedoch muss Kindergeld immer schriftlich oder online beantragt werden! Kindergeld wird monatlich ausbezahlt und ist bei der für den Wohnort zuständigen Familienkasse zu beantragen.
Nähere Informationen zum Kindergeld finden Sie rechts unter externe Links.
Kinderzuschlag
Mit „Kindergeldzuschlag“ ist eigentlich der Kinderzuschlag (KiZ) gemeint. Das ist ein Zuschuss für Familien mit kleinem Einkommen, das nicht oder nur knapp für den Lebensunterhalt der ganzen Familie reicht. Der Kinderzuschlag kann zusätzlich zum Kindergeld oder einer vergleichbaren Leistung beantragt werden. Es gibt ihn seit 2005.
Kinderzuschlag können Elternpaare oder Alleinerziehende beantragen, die Kindergeld bekommen, aber mit ihrem Einkommen nicht die ganze Familie versorgen können.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag:
- Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
- Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
- Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Für weitere Informationen zum Kinderzuschlag und zur Berechnung besuchen Sie die Seiten der Arbeitsagentur unter diesem Link: Kinderzuschlag - Anspruch - Berechnung
Baukindergeld
Familien mit Kindern, die ein Haus bauen oder kaufen bzw. eine Wohnung kaufen, können einen Antrag auf Baukindergeld stellen, sofern sie die Immobilie selber nutzen und das Haushaltseinkommen die Rahmenbedingungen erfüllt. Zuständig ist die KfW Förderbank.
Weitere Informationen zum Kinderbaugeld bekommen Sie auf der Internetseite der KfW-Forderbank unter folgenden Link: www.kfw.de
Familienzentren
Familienzentren bieten soziale Kontakte, Angebote für Eltern und Kinder sowie Beratung und Weitervermittlung an. Familienzentren sind wohnortnahe, generationsübergreifende und niedrigschwellige Anlaufstellen für Familien. Sie kooperieren mit den maßgeblichen Akteuren vor Ort und vernetzen bestehende und / oder neu entstehende Angebote für Familien im Sozialraum.
Adressen, Kontaktdaten und weitere Informationen zu den Familienzentren im Kreisgebiet Schleswig-Flensburg entnehmen Sie bitte dem Familienwegweiser - Adressen. (Link in der rechten Randspalte)
Familienbildungsstätten
Familienbildungsstätten halten eine Vielzahl von Angeboten der Familienbildung vom Baby bis zum hohen Alter vor: z.B. Schwangerschaft, Geburt, Erziehung und Entwicklung, Sport, wie auch thematische Vorträge und Fortbildungen. Standorte: Kappeln, Schleswig, Tarp und in Flensburg (Haus der Familie).
Weitere Kontaktdaten und weitere Informationen zu den Familienbildungsstätten entnehmen Sie bitte dem Familienwegweiser-Adressen. (Link in der rechten Randspalte)
Kindertagespflegepersonen
Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren haben seit dem 01.08.2013 einen Anspruch auf individuelle Förderung, die eine wöchentliche Betreuung von bis zu 45 Stunden beinhaltet. Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu 25 Stunden wöchentlich in Kindertagespflege betreut werden. Aufgabe einer Kindertagespflegeperson ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Kindertagespflegepersonen gehen eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft mit den Eltern ein. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine familienähnliche Form der Betreuung aus.
Weitere Informationen zu Kindertagespflegepersonen finden Sie auch auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://www.schleswig-flensburg.de/Kindertagespflege/
Ansprechpartner*in in der Kreisverwaltung:
Kindertagesstätten - Kindertagespflege
Kindertagesstätten
Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen. Zuständig vor Ort ist die jeweilige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung. Dort werden die Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen heraus gegeben.
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu und zu Ermäßigungen erteilt die zuständige Stelle.
Kindertagespflege
Kindertagespflege ist neben der Krippe, Kita und Schule ein gleichwertiges, familienähnliches und familienergänzendes Betreuungsangebot von Kindern für eine bestimmte Zeit am Tag außerhalb der Familie. In Kindertagespflege werden die Kinder ebenso wie in Krippe, Kita und Schule betreut, gefördert und gebildet, um sie so auf das weitere Leben vorzubereiten. Kindertagespflege ist für bis zu fünf Kinder gleichzeitig, vorrangig zur Betreuung für die Altersgruppe 0-3, vorgesehen.
Sowohl Kindertagesstätten- wie auch Kindertagespflegeplätze finden Sie im Kita-Portal unter diesem Link: www.kitaportal-sh.de
Wellcome!
Wer sich im ersten Lebensjahr Unterstützung wünscht, bekommt sie von wellcome: praktisch und unbürokratisch.
Hilfe erhalten Sie durch die von der evangelischen Familienbildungsstätte vermittelten Ehrenamtlichen (in der Regel an ein bis zwei Tagen in der Woche für ein paar Stunden, je nach Absprache). Für die erste Vermittlung werden einmalig 10,- Euro und für den wellcome-Einsatz zu Hause bis zu 5,- Euro pro Stunde berechnet. Die Hilfe scheitert aber nie am Geld.
Adressen, Kontaktdaten und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Familienwegweiser - Adressen. (Link in der rechten Randspalte)
Kinder- & Familienpflege
Kinder- und Familienpflege bedeutet Betreuung und Versorgung
In den Kursen der Evangelischen Familienbildungsstätten Schleswig und Kappeln und den dazugehörigen Familienzentren können sich Menschen begegnen, austauschen und etwas lernen. Sie finden bei uns von Geburtsvorbereitungskursen, über Eltern-Kind-Gruppen bis hin zur Seniorengymnastik und Yoga ein breites Angebot.
Ein Schwerpunkt der Arbeit ist das Angebot von Kursen vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren. Familien sollen unterstützt werden, ihre vielfältigen Herausforderungen des Alltags möglichst gut zu meistern.
Informationen, Adressen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Familienwegweiser - Adressen. (Link in der rechten Randspalte)
Verhütungsmittel
Mit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ist die Kostenübernahme für empfängnisverhütende Mittel für Personen, die über einen eigenen Krankenversicherungsschutz verfügen, nicht mehr möglich. Für Personen mit einem geringen Einkommen ist es seitdem problematisch, eine für Sie geeignete Verhütung zu finanzieren. Eine bewusste Familienplanung ist damit häufig nicht möglich.
Der Kreis Schleswig-Flensburg stellt deswegen seit 2020 Fördergelder zur Finanzierung von Verhütungsmitteln für Kreisbewohner*innen mit geringem Einkommen zur Verfügung. Beratungsstellen, die für Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreisgebiet zuständig sind, setzen die Beratung und Mittelverwendung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung um.
Bin ich berechtigt?
Sie können einen Antrag auf Kostenübernahme aller ärztlich verordneter Verhütungsmittel – also keine Kondome – stellen, wenn auf Sie folgendes zutrifft:
- Sie wohnen im Kreis Schleswig-Flensburg und sind mindestens 22 Jahre alt. Bis zum 22. Geburtstag zahlt Ihre Krankenkasse ärztlich verordnete Verhütungsmittel
- und Sie erhalten Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung nach SGB XII, Ausbildungsförderung nach BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- oder Sie haben ein eigenes Einkommen, das unterhalb folgender Grenze liegt: doppelter Regelsatz für den Haushaltsvorstand plus einfacher Regelsatz für Familienangehörige plus Kosten für die Unterkunft plus Heizkosten plus einer Pauschale von 10 % auf die Gesamtsumme.
Was muss ich tun?
- Wenn für Sie z. B. eine Spirale oder eine Sterilisation in Frage kommt, brauchen Sie einen Kostenvoranschlag
- Nehmen Sie z. B. die Pille oder verwenden Sie den Verhütungsring, benötigen Sie das Rezept.
- Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin in einer Beratungsstelle.
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