Fond zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte
Der Kreis Schleswig-Flensburg unterstützt im Jahr 2023 lokale Hilfsorganisationen mit dem Fonds zur Abdeckung sozialer Härten des Landes Schleswig-Holstein.
Der Anstieg der Energiepreise stellt für die gesamte Bevölkerung eine große Belastung dar. Um die Folgen der Energiekrise für einkommensschwache Haushalte abzumildern, hat das Land Schleswig-Holstein einen Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise für einkommensschwache Haushalte aufgelegt.
Den lokalen Hilfsorganisationen können die Kosten für Maßnahmen zur Unterstützung des bedürftigen Personenkreises im Sinne dieser Richtlinie, die im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 30. September 2023 durchgeführt werden, erstattet werden.
Im Kreis Schleswig-Flensburg stehen Mittel in Höhe von insgesamt 311.600 Euro zur Verfügung.
Organisationen können ab sofort einen Antrag beim Kreis Schleswig-Flensburg, Fachbereich Soziales, stellen.
Anträge von Privatpersonen müssen bis auf Weiteres zurückgestellt werden. Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung prüft derzeit rechtliche Bedenken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Anträge derzeit nicht zeitnah entschieden werden.
Eine telefonische Kontaktaufnahme vor Antragsstellung wird empfohlen.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Fördermittel können beantragt werden von:
- lokalen Hilfsorganisationen
- Vereinen, Verbänden und sonstigen rechtsfähigen Organisationen
- Trägern ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Hilfsdienste
Was wird gefördert?
- Es werden bestehende und kurzfristig umzusetzende neu geschaffene regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen gefördert.
- Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (z.B. Essensausgabe an Bedürftige, Tagestreffs, Freizeitaktivitäten für Kinder, Wärmestuben), die in der Zeit vom 01.12.2022 bis 30.09.2023 umgesetzt wurden/werden.
- Darüber hinaus können einkommensschwachen Haushalten direkt Zuschüsse zum Kauf energiesparsamer Haushaltsgroßgeräte (z.B. Kühlschrank, Herd, Waschmaschine) gewährt werden.
Die Mittel dürfen nicht für den Erwerb von Fahrzeugen, Grundstücken oder Immobilien verwendet werden.
Anträge von Privatpersonen müssen bis auf Weiteres zurückgestellt werden. Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung prüft derzeit rechtliche Bedenken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Anträge derzeit nicht zeitnah entschieden werden.
Förderzeitraum
Fördermittel können bis zum 31.07.2024 beantragt werden.
Die Maßnahme muss in der Zeit vom 01.12.2022 - 30.09.2023 umgesetzt werden.
Antragsunterlagen
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
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Beschreibung von Maßnahme und konkretem Zweck, dem die finanzielle Unterstützung dienen soll
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Höhe der beantragten Mittel
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Bankverbindung
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Erklärung, dass die Mittel wirtschaftlich und sparsam verwendet werden
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Erklärung, dass keine anderweitige Hilfemöglichkeit besteht
- PDF-Datei: (PDF, 12.8 MB)