Frauenhaus
Gemeinsames Frauenhaus der Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland
Die Bedarfsanalyse zum Hilfsangebot für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein hat ergeben, dass das Angebot an Frauenhausplätzen in Schleswig-Holstein nicht ausreichend ist. In den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland steht von Gewalt betroffenen oder bedrohten Frauen überhaupt kein Frauenhaus zur Verfügung. Aus diesem Grund haben sich die Arbeits- und Sozialausschüsse beider Kreise in einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, sich gemeinsam für die Einrichtung eines Frauenhauses nach den Richtlinien zur Förderung von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern des Landes Schleswig-Holstein einzusetzen.
Zur Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes wurde ein Interessenbekundungsverfahren unter potentiellen Frauenhausbetreiber*innen durchgeführt. Ausgehend von den Empfehlungen des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, haben beide Kreise gemeinsam einen Bedarf von insgesamt 38 Frauenhausplätzen ermittelt.
Mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein wurden den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland jeweils 12 Plätze zugewiesen. Um einen wirtschaftlichen Betrieb des Frauenhauses zu gewährleisten, hat der Kreis Schleswig-Flensburg entschieden, 3 zusätzliche Plätze aus Kreismitteln zu finanzieren.
Die Brücke Rendsburg-Eckernförde betreibt seit dem 25.09.2023 das Frauenhaus Schleswig mit 15 Plätzen.
https://www.bruecke.org/bruecke-uebernimmt-neues-frauenhaus-in-schleswig/