Frauenhaus
Gemeinsames Frauenhaus in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland
Die Bedarfsanalyse des Hilfsangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein hat ergeben, dass das Angebot an Frauenhausplätzen in Schleswig-Holstein nicht ausreicht. In den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland finden von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen gar kein Frauenhaus vor. Aus diesem Grund haben sich die Arbeits- und Sozialausschüsse beider Kreise in einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, sich gemeinsam für die Errichtung eines Frauenhausangebotes nach den Richtlinien zur Förderung der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser des Landes Schleswig-Holstein einzusetzen.
Zur Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes wurde ein Interessenbekundungsverfahren unter potentiellen Frauenhausbetreiber*innen durchgeführt. Anhand der Empfehlungen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, haben beide Kreise zusammen einen Bedarf von insgesamt 38 Frauenhausplätzen ermittelt.
Mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein wurden den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland jeweils 12 Plätze zugewiesen. Um einen wirtschaftlichen Betrieb eines Frauenhauses sicherzustellen, hat der Kreis Schleswig-Flensburg entscheiden, 3 zusätzliche Plätze aus Kreismitteln zu finanzieren.
Gemeinsam mit der Brücke Rendsburg-Eckernförde werden aktuell in beiden Kreisen nach geeigneten Liegenschaften gesucht.