Lebensmittelüberwachung bei Freiluftveranstaltungen
Lebensmittel Freiluft
Was Sie wissen sollten
Sie planen eine Veranstaltung außerhalb gewerblich genutzter Räume und beabsichtigen, Lebensmittel an einen unbestimmten Personenkreis abzugeben.
Da es im Sinne des Verbraucherschutzes unerheblich ist, von wem der Verbraucher Speisen oder Getränke angeboten bekommt, ist es nachvollziehbar, dass „Spielregeln“ nicht nur von Gewerbetreibenden eingehalten werden müssen.
Privatpersonen organisieren häufig Veranstaltungen zu karitativen Zwecken; in vielen Fällen ist jedoch nicht bekannt, dass auch bei derartigen Anlässen hygienische Mindestanforderungen zu erfüllen sind. Diese liegen unter denen für das stehende Gewerbe, sind aber durchaus vergleichbar mit gewerblich durchgeführten Märkten.
Zu Ihrer Information haben wir ein Merkblatt mit den hygienischen Mindestanforderungen erstellt. Dieses Merkblatt liegt als PDF-Datei zum Download vor.
Da es im Sinne des Verbraucherschutzes unerheblich ist, von wem der Verbraucher Speisen oder Getränke angeboten bekommt, ist es nachvollziehbar, dass „Spielregeln“ nicht nur von Gewerbetreibenden eingehalten werden müssen.
Privatpersonen organisieren häufig Veranstaltungen zu karitativen Zwecken; in vielen Fällen ist jedoch nicht bekannt, dass auch bei derartigen Anlässen hygienische Mindestanforderungen zu erfüllen sind. Diese liegen unter denen für das stehende Gewerbe, sind aber durchaus vergleichbar mit gewerblich durchgeführten Märkten.
Zu Ihrer Information haben wir ein Merkblatt mit den hygienischen Mindestanforderungen erstellt. Dieses Merkblatt liegt als PDF-Datei zum Download vor.
Folgende Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung: