Selbständige
ACHTUNG ADRESSÄNDERUNG
Das Team Selbständige finden Sie jetzt in neuen Räumlichkeiten in der Flensburger Straße 134 in Schleswig.
Unsere Angebote ...
... richten sich ganz speziell
- an Sie als Selbständige*n, wenn Sie trotz selbständiger Arbeit noch im Leistungsbezug sind und Ihre wirtschaftliche Situation nachhaltig verändern müssen.
- an Sie als Leistungsbeziehende*n, wenn Sie eine tragfähige Geschäftsidee haben, aber noch nicht genau wissen, ob und wie Sie sich mit Ihrer Existenzgründung vom Leistungsbezug erfolgreich und dauerhaft unabhängig machen können.
Für eine Bewilligung von vorläufigen Leistungen benötigt das Jobcenter von Ihnen regelmäßig (normalerweise alle sechs Monate), den komplett ausgefüllten Vordruck „Einkommensprognose für Selbständige“, den Sie nachstehend unter "Vordrucke" finden.
Für die Abrechnung stehen Ihnen ebenfalls nachstehend die Vordrucke „Einnahmen-/Ausgabenbuch für Selbständige“ sowie „Abrechnungserklärung für Selbständige“ zur Verfügung. Nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes müssen Sie für die endgültige Überprüfung des Leistungsanspruches eine Abrechnung einschließlich entsprechender Belege vorlegen. Ohne Abrechnungsunterlagen werden die vorläufig gewährten Leistungen zurückgefordert. Einzelheiten dazu ergeben sich aus Ihrem vorläufigen Bewilligungsbescheid sowie aus dem Merkblatt für Selbständige.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihren Fallmanager*innen aus dem Team Selbständige des Jobcenters Schleswig-Flensburg im Kreishaus Schleswig.
Vordrucke
Hier finden Sie wichtige Vordrucke für Ihre Antragsunterlagen:
Einkommensprognose für Selbständige
Abrechnungserklärung für Selbständige
Einnahmen-/Ausgabenbuch für Selbständige
Tragfähigkeitsvorschau für Selbständige