Soziales, Verkehr und Religion
Ukrainische Fahrerlaubnis, Ukrainische Fahrzeuge
Ukrainische Fahrerlaubnis
Sie dürfen Ihre ukrainische Fahrerlaubnis ab dem Zeitpunkt Ihrer Einreise in die Bundesrepublik bis zum Ablauf Ihres vorübergehenden Schutzes (06.03.2025) nutzen. Grundsätzlich müssen die bereits bestehenden Führerscheine Klasse B nicht mit einem 1. Hilfe-Kurs belegt werden. Nur wenn Änderungen vorgenommen werden müssen (zum Beispiel eine Erweiterung des Führerscheins), sind weitere Anforderungen nowendig. Wegen der genauen Bedingungen setzen Sie sich bitte mit unserem zuständigen Fachdienst Verkehr in Verbindung und informieren Sie sich im Internet.
Ukrainische Kraftfahrzeuge
Zum 31. Mai 2022 läuft die generelle Deckungszusage der deutschen Versicherungswirtschaft für die Kfz-Haftpflichtversicherung für in der Ukraine zugelassene Kraftfahrzeuge aus. Sofern keine Zulassung im Bundesgebiet erfolgt, ist ab 1. Juni 2022 eine (auf zunächst ein Jahr befristete) Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Auf Grund der besonderen Umstände ist gegenwärtig keine deutsche Übersetzung der ukrainischen Zulassungsbescheinigung notwendig.
Bis zu einem Jahr nach dem Übertritt in das Bundesgebiet kann ein Kraftfahrzeug mit einer ukrainischen Zulassung im Straßenverkehr geführt werden. Ein Jahr nach dem Grenzübertritt müssen Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung verpflichtend in Deutschland zugelassen werden, wobei in aller Regel eine Einzelgenehmigung gemäß § 21 StVZO erforderlich sein dürfte. Unabhängig davon können die Halter*innen ukrainischer Fahrzeuge auch schon vor Ablauf der Jahresfrist eine Umschreibung in das deutsche Zulassungssystem beantragen.
Zur Prüfung der örtlichen Zuständigkeit ist von Antragstellenden aus der Ukraine vorrangig eine Meldebescheinigung beziehungsweise ein Dokument der Ausländerbehörde mit der Meldeanschrift vorzulegen. Alternativ ist auch die ausländerrechtliche Zuweisungsentscheidung ausreichend.
Öffentliche Verkehrsmittel
Der gesamte öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im HVV-Gebiet sowie im übrigen Schleswig-Holstein (NAH.SH-Gebiet), kann von aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit gültigen Ausweisdokumenten kostenlos genutzt werden.
Mobilfunk, Sim-Karten
Wegen des Kriegs in der Ukraine bieten derzeit mehrere Mobilfunkbetreiber in Deutschland kostenlose Telefonate und SMS an. Zum Teil kann man auch kostenlos das Internet nutzen. Auch kostenlose SIM-Karten werden von einigen Anbietern bereitgestellt. Die Details der Angebote unterscheiden sich stark.
Informationsblatt für jüdische Vertriebene
Nachrichten in ukrainischer Sprache
Hier finden Sie einige Links zu Nachrichtenangeboten in ukrainischer Sprache:
Hinweise zu Schussgeräuschen und Sirenentönen
Hier in der Nähe übt das deutsche Militär. Die Soldaten schießen dort mit ungefährlicher Munition. Sie hören die Geräusche vielleicht laut. Das Militär nimmt Rücksicht auf Sie. Es muss aber regelmäßig üben und bittet um Verständnis. Sie sollen wissen: Sie können sich in Deutschland immer sicher fühlen.
Die Sirene, die Sie in Deutschland am häufigsten hören werden, ist der Feueralarm. Diese Sirene alarmiert die Feuerwehr.
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