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Sanierung der Altlast Wikingeck Schleswig

Aktuelles

Die Maßnahme befindet sich aktuell voll im Zeitplan.

Datum

Tätigkeit

Weitere Informationen
seit dem 17. Juni 2024
Erosionsschutz
Einbringen von Big Bags zur Sicherung der Uferlinie gegen Erosion
seit dem 17. Juni 2024
Vorbereitung Arbeitsebene
Vorbereitung der ufernahen Bereiche für das Wabengerät
seit dem 24. Juni 2024
Wabentechnik
Einmessen und Einrammen der wabenförmigen Profile


Ausheben des kontaminierten Materials mit dem Bagger, Verladen in Vorhaltecontainer



Abtransport von der Baustelle mit LKW


Anlieferung von Verfüllsand

Allgemeines

Bei dem Standort handelt es sich um die Flächen einer ehemaligen Teerpappenfabrik und eines ehemaligen Gaswerks in Schleswig unmittelbar am Ufer der Schlei gelegen. Sanierungsrelevante Kontaminationen der Schleisedimente und des Bodens in größerer Ausdehnung sowie hohe Kontaminationen des oberflächennahen Grundwasserleiters liegen im Untergrund vor. Bereits seit mehreren Jahrzehnten werden in größeren Mengen Teeröle in die Schlei ausgetragen.

Nach umfangreichen vorangegangenen Untersuchungen wurde eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Standorts erstellt. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden wurde im Auftrag der Stadt Schleswig ein Sanierungsplan  für eine Dekontamination aufgestellt.  Nach Rückbau von Gebäuden und Anlagen wird der kontaminierte Boden unter Einsatz von Spezialtiefbauverfahren ausgehoben und durch unbelastetes Bodenmaterial ausgetauscht. In der Schlei werden die mit Teeröl belasteten Sedimente ausgebaggert. Verantwortlich für die Durchführung der Sanierung ist der Kreis als untere Bodenschutzbehörde. 

Am 14. August 2023 konnte nach Europaweiter Ausschreibung der Auftrag an eine Arbeitsgemeinschaft "Altlastensanierung Wikingeck" bestehend aus den Firmen STRABAG Umwelttechnik GmbH, Eggers Umwelttechnik GmbH und TerraCon GmbH vergeben werden. Damit konnten die Arbeiten wie geplant am 04. Oktober 2023 starten.

Bauablauf

Sensortechnische Überwachung

Wie bereits in der Anwohner-Informationsveranstaltung vorgestellt, wird die Maßnahme von insgesamt 4 Sensoren am Rande des Baufelds begleitet. Es werden eine Vielfalt an Daten aufgezeichnet und in Echtzeit ausgewertet. Diese Daten werden über das Portal "Ortelium" für Sie ebenfalls bereitgestellt, sodass Sie sich selbst ein Bild über die durch die Baustelle verursachten Emissionen machen können. An dieser Stelle folgen zeitnah Anwendervideos zur Erklärung der Daten. Zusätzlich werden regelmäßig die Auswertungsprotokolle veröffentlicht. Zu beachten ist, dass die Sensoren momentane Werte liefern. Vorgaben zu Grenzwerten beziehen sich auf Tages- oder sogar Jahresmittelwerte. Dieser Vergleich wird über die Auswertungsprotokolle gezogen.

Messwerte

Gemessen werden folgende Werte:

  • Stickstoffmonoxid
  • Stickstoffdioxid
  • Flüchtige Organische Verbindungen
  • Schallpegel
  • Maximaler Schallpegel
  • Temperatur
  • Windrichtung
  • Windstärke
  • Relative Luftfeuchtigkeit

Kurzanleitung Ortelium

Über den obigen Link öffnet sich das Portal der Sensordaten "Ortelium". Es zeigt sich eine Maske mit hinterlegtem Luftbild des Wikingecks und den vier Sensorstandorten. Die bläulichen Werte zeigen die beiden gemessenen Stickoxidwerte. Die flüchtigen organischen Verbindungen sind lilafarben und die Schallpegel werden grün dargestellt. Der vierte Sensor ist zusätzlich mit einer Wetterstation ausgestattet. Hier ist der Windpfeil mit der aktuellen Windrichtung, sowie die Außentemperatur, die Windstärke und die relative Luftfeuchtigkeit angezeigt. Die Messwerte aktualisieren sich alle 15 Minuten. So können ohne weitere Einstellungen vorzunehmen immer die aktuellen Emissionen eingesehen werden.

Bedeutung und Grenzwerte Stickoxide

Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) sind Gase, welche bei Verbrennungsprozessen entstehen. Dies passiert in Bezug auf die Altlastensanierung vorrangig durch die Verbrennungsmotoren der großen Baugeräte und den Materialtransporten auf der Callisenstraße. Der Geruch von Stickstoffdioxid wird als chlorähnlich beschrieben, während Stickstoffmonoxid geruchlos ist.

Für Stickstoffdioxid definiert die Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG vom 11.Juni 2008 Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Diese gelten EU-weit.

Als Jahresmittelwert sind 40 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) einzuhalten. Der Mittelwert je Stunde darf 200 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) nicht öfter als 18 mal im Kalenderjahr überschritten werden. Zum Vergleich entstehen bei dem Verbrennen einer Zigarette ungefähr 100 bis 600 Mikrogramm Stickoxide.
Weitergehende Informationen können aus dem Internetauftritt des Umweltbundesamts entnommen werden.

Grenzwerte von Stickstoffdioxid in der Luft

allgemeine Informationen zu Stickstoffdioxid

Die ersten Messdurchläufe zeigen hierbei deutlich, dass neben dem Baustellenverkehr auch der Alltagsverkehr auf der Callisenstraße Auswirkungen auf die Sensormessdaten hat. So zeigen die beiden östlich befestigten Sensoren häufig höhere Stickstoffdioxidgehalte in der Luft an, als beispielsweise der Sensor an der Brücke zum Wikingturm.

Der Stickstoffmonoxidwert wird ergänzend gemessen, um die Gesamtbeastung der Stickoxide abbilden zu können.

Die Mittelwerte werden für die Altlastensanierung in monatlichen Reporten festgehalten und an dieser Stelle öffentlich gemacht.

Bedeutung und Grenzwerte Flüchtige Organische Verbindungen

Die Bezeichnung "Flüchtige Organische Verbindungen" und dessen Summe TVOC fasst eine Vielzahl von chemischen Elementen mit unterschiedlichen Eigenschaften zusammen. Sie finden sich in Lösungsmitteln der Industrie wie zum Beispiel in Farben, Lacken oder Reinigungsmitteln. Zu ihnen gehören in Bezug auf die Altlastensanierung vorrangig die PAKs wie beispielsweise Naphthalin und die BTEX Belastung aus der Zeit des Gaswerks und Dachpappenfabrik. Es werden durch diesen Wert demnach die maßgebenden Belastungen messtechnisch festgehalten.

Hierbei ist festzuhalten, dass diese Stoffe eine sehr geringe Geruchsschwelle haben. Sie sind selbst bei kleinen Konzentraionen in der Luft als Teer- oder Tankstellengeruch wahrzunehmen, ohne dass Grenzwerte annähernd erreicht werden.

Für den TVOC Gehalt in der Luft gibt es Grenzwerte für Arbeitsbereiche und Innenräume, an denen sich orientiert werden kann.
Von hygienischer Unbedenklichkeit wird bei Werten bis zu 300 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) gesprochen.

Weitere Informationen können auf dem Internetauftritt des Umweltbundesamts eingesehen werden:

Leitwerte für TVOC

Bedeutung und Grenzwerte Schallpegel

Zur Ermittlung des zu erwartenden Baulärms ist eine schalltechnische Untersuchung bereits Teil des Sanierungsplans und der Verbindlichkeitserklärung gewesen. In diesem Gutachten werden die einzelnen Bauphasen und deren Auswirkungen auf die angrenzenden Anwohner betrachtet. Es wird zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnahme mit technsichen Schallschutzmaßnahmen (beispielsweise moderne und dadurch leisere Baugeräte) und organisatorischen Maßnamen (zum Beispiel Begrenzung der Arbeitszeiten auf 7:00 bis 18:00 Uhr) die nach AVV Baulärm maßgebenden Immissionsrichtwerte nicht überschreiten wird.

Das Wikingeck befindet sich laut Gutachten in einem Gebiet mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind. Somit gilt ein Immisionsrichtwert von 60 dB. Hier kommen bei bestimmten Tätigkeitsdauern und Abständen zu Gebäuden Toleranzen hinzu, sodass kein festgesetzter Grenzwert existiert. Es gibt von der Städrebaulichen Lärmfibel die Empfehlung, dass der Immisionsrichtwert in einzelnen Peaks um bis zu 30 Dezibel überschritten werden kann. Um hier auf der sicheren Seite zu verbleiben, wird ein Grenzwert von 85 Dezibel für dieses bauvorhaben verwendet.

Die Prognose des Gutachtens wird durch die Messdaten der Sensoren überprüft. Es ist bei der Auswertung darauf hinzuweisen, dass Umgebungsgeärusche wie beispielsweise der Wind und der alltägliche Verkehr ebenfalls von den Sensoren aufgenommen werden.
Dadurch sind die momentanen Messwerte Leq und die maximalen Messwerte Lmax nicht allein auf die Baustelle zurückzuführen. Das zeigen exemplarisch die Daten der Sensoren am Wochenende, wenn kein Baustellenbetrieb herrscht. Hier sind im Mittel 10 bis 20 dB Anstieg zu vermerken. Oder der Vergleich zwischen windstillen und windigen Tagen, der weitaus größere Schwankungen verursacht.


Folgender Link bringt Sie auf die Website des Portals:

Portal Sensordaten “Ortelium“

   

Start der Sanierung

Am 14. August 2023 hat Landrat Dr. Buschmann den Auftrag zur Sanierung der Altlast Wikingeck an die Bietergemeinschaft „Altlastensanierung Wikingeck“ vergeben. Die Auftragssumme beläuft sich auf 18 Millionen Euro.

Die Bauzeit beträgt zwei Jahre, wobei Fertigstellung für Ende September 2025 vorgesehen ist.

Die Sanierung erfolgt mittels Spezialtiefbauverfahren (Großlochbohrverfahren, Wabenverfahren). Ausführlich informiert hier der Sanierungsplan, welcher weiter unten zu finden ist. Der kontaminierte Boden wird vollständig ausgehoben und entsorgt. Anschließend erfolgt die Verfüllung mit unbelastetem Bodenmaterial. Die Sedimente der Schlei werden circa 2 Meter tief ausgehoben. Das Wasser wird vom belasteten Schlick getrennt und in einer Aufbereitungsanlage gereinigt und entwäassert. Das nun entwässerte Bodenmaterial vom Schleigrund wird ebenfalls abtransportiert und entsorgt. Anschließend wird der Schleiboden mit ca. 0,5 Meter sauberem Sand abgedeckt.

Am 28. August 2023, fand hierzu eine Informationsveranstaltung für die Anwohner*innen statt bei der unter anderem ein Parkplatz- und Verkehrskonzept vorgestellt wurde. Wir bedanken uns nochmal für den konstruktiven Austausch.

Seit dem 4. Oktober 2023 ist der Kreis mit einem Baustellenbüro direkt vor Ort vertreten und ansprechbar. Darüber hinaus werden alle weiteren Informationen hier unter www.wikingeck.de zur Verfügung gestellt.

Verkehrskonzept Wikinghalbinsel

Durch die bevorstehende Sanierung des Altstandortes Wikingeck kommt es im Zeitraum vom 01. Oktober 2023 bis zum 30. September 2025 zu Änderungen und Beeinträchtigungen der Verkehrs- und Parkplatzsituation in der Callisenstraße wie folgt:

  • Vollsperrung des öffentlichen Parkplatzes nördlich des Wikingcenters
  • temporärer Rückbau der 4 Grüninseln in der Callisenstraße und Neuerrichtung nach Beendigung der Baumaßnahme
  • Baustellentransporte entlang der Callisenstraße während der Baumaßnahme von Montag – Freitag zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • temporäres Parkverbot beidseitig entlang der Callisenstraße zwischen Gottorfstraße und Wikingturm, Montag – Freitag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Als Ausweichparkflächen können während dieser Zeit genutzt werden:

  • Öffentliche Parkplätze in der Straße Wikingeck
  • Parkhaus Wikingcenter
  • Parkplatz beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (montags bis donnerstags jeweils von 18:00 - 23:00 Uhr und von Freitag um 16:00 Uhr bis Sonntag um 23:00 Uhr)
  • Stellplätze Zufahrt Callisenstraße, Ecke Gottorfstraße sowie Europaplatz
  • Parkplätze unter der B76 beidseitig der Gottorfstraße im Herrenstall

Die Zufahrt für Anwohner bis zu ihren Grundstücken, die Zufahrt zum Wikingturm, dem Yachthafen, dem Parkhaus Wikingcenter und den Parkplätzen im Wikingeck sind auch während der Baumaßnahme jederzeit möglich.

Es werden 4 barrierefreie PKW-Stellplätze neben dem Wikingcenter im Wikingeck eingerichtet.

Besucher des Wikingcenters und Mieter/ Eigentümer von Tiefgaragenstellplätzen werden gebeten, während der Bauzeit die Stellplätze im Parkhaus zu nutzen.

Für Reisebusse wird auf einer Teilfläche des öffentlichen Gartens ein Wendehammer für die Dauer der Baumaßnahme errichtet. Sonstiges Parken ist auf dem Wendehammer jedoch nicht gestattet.

Wir sind bemüht, die Beeinträchtigungen der Verkehrs- und Parkplatzsituation durch die Baumaßnahme auf ein Mindestmaß zu beschränken und bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Parkplatzkonzept:


Emissionen während der Baumaßnahme

Die Nähe des Sanierungsgebiets zur angrenzenden Wohnbebauung stellt in vielerlei Hinsicht eine planungstechnische Herausforderung dar. Die Förderung und der Abtransport der belasteten Böden verursacht ein erhöhtes Lärm-, Staub-, Geruchs- und Erschütterungsvorkommen. Bereits während der Erstellung des Sanierungsplans ist zur Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte im Bauablauf Rücksicht genommen worden, sodass umfangreiche bauliche Maßnahmen sowohl bei der Zeit- als auch bei der Kostenplanung berücksichtigt worden sind. Beispielsweise wird an den Tiefbaugeräten zur Verringerung der geruchstechnischen Belastung eine Absaugvorrichtung vorgesehen. Weitere für den Geruch kritische Arbeitsschritte werden, soweit technisch möglich, eingehaust vorgenommen. Lärm-, Geruchs- und Staubgutachterliche Betrachtungen finden bereits seit Herbst 2021 parallel zu weiteren Planungsleistungen statt und werden die Ausführungsplanung und die Ausführung der Bauarbeiten begleiten.

Die Wahl der Einsatzbereiche der Spezialtiefbauverfahren (Waben- und Großlochbohrverfahren) ist auf die Nähe der Umgebungsbebauung angepasst und statisch betrachtet worden. Die Rammarbeiten der Spundwand und die Auswirkungen für den tiefgegründeten Wikingturm wurden gesondert von einem Gutachter betrachtet. Das geotechnische Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Einbringung der Spundwand und der damit einhergehenden Erschütterungen und Vibrationen keinerlei Standsicherheitsprobleme für den Wikingturm resultieren.

Es wird zudem ein transparentes Messsystem für Geruchs-, Lärm-, und Erschütterungsmessungen eingerichtet. Dies ermöglicht jedem Anwohner über diese Website die stundenaktuelle Abfrage der gemessenen Emissionswerte und somit auch die Überprüfung der Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte.

Weiter werden sich die Arbeiten werden auf den Tageszeitraum beschränken, um die Lärmbelastung der Anwohner gering zu halten.

Ebenso, wie bei der verkehrlichen Situation, ist dem Kreis Schleswig-Flensburg bewusst, dass eine Altlastensanierung im innerstädtischen Bereich zu Belastungen und Umständen im Alltag der Betroffenen führen kann. Es wird auch hier versucht, diese Belastungen so gering wie möglich zu halten. Sollten Fragen offenbleiben, bitten wir, das Angebot einer direkten Kontaktaufnahme zu den beteiligten Personen (Kontaktdaten in der rechten Spalte) wahrzunehmen.

Zum offenen Schreiben an Bundesminister Dr. Wissing zur Sanierung der »Altlast Wikingeck«

Seit vielen Jahren beschäftigt das Sanierungsprojekt Wikingeck den Kreis Schleswig-Flensburg. Der Kreis arbeitet mit Hochdruck daran, dass die Sanierungsmaßnahme aufgrund des hohen Schadstoffpotenzials für Grundwasser und Schlei so schnell wie möglich beginnt. Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Bund dem Kreis vor Kurzem mitgeteilt, dass er sich  - entgegen seiner Zusage zur Übernahme der Kosten in Höhe von 66 %  -  für lediglich 12 % der Sanierungskosten verantwortlich sieht. Nach dieser Entwicklung wendet sich Landrat Dr. Wolfgang Buschmann nun in einem offenen Schreiben direkt an den zuständigen Bundesminister, Herrn Dr. Volker Wissing. In diesem Schreiben bringt der Landrat gestützt durch ein Rechtsgutachten zum Ausdruck, dass der Bund von 64 % der im Sanierungsgebiet gelegenen Flächen Eigentümer ist und daher für 66 % der Sanierungskosten (einschließlich eines vorgesehenen Zuschlags von 2 %, durch den der Bund sich jeder administrativen Verantwortung im Rahmen der Sanierung entledigt) einzutreten hat.

Einzelheiten können dem Schreiben sowie den Anlagen entnommen werden.

Verbindlichkeitserklärung und Anlagen

Sanierung der Altlast Wikingeck Schleswig - Ausschluss von „In-Situ-Sanierungs-Verfahren“

Dem Kreis wurde im Auftrag der anwaltlichen Vertretung eines betroffenen Grundstückseigentümers ein „alternatives Sanierungskonzept“ mit einem In-Situ-Verfahren vorgelegt. Bei einem solchen Verfahren erfolgt vor Ort im Untergrund ein Abbau von Schadstoffen durch Zugabe von Mikroorganismen.

Dieser Vorschlag wurde den Anwohnern der Sanierungsfläche, den Finanzierungspartnern Stadt, Land, Bund sowie den örtlichen Medien als kostengünstigere, machbare Alternative präsentiert, die zudem noch emissionsfrei ist und ohne sichtbare Eingriffe in den Boden auskommt.

Nachfolgend wird daher hier die Entscheidung für den Ausschluss eines In-Situ-Verfahrens sowie die Auswahl der Sanierungsvariante Bodenaustausch umfassend erläutert:

Der Einsatz einer In-Situ-Variante wurde neben anderen Varianten in der Machbarkeitsstudie zum Sanierungsplan eingehend geprüft und im Ergebnis als ungeeignet ausgeschlossen, so dass durch den Kreis die Entscheidung für die Sanierung durch Bodenaustausch getroffen wurde.

Zu dem aktuell vorgelegten Alternativkonzept wurde seitens des Kreises die obere Bodenschutzbehörde, das LLUR, und ein unabhängiges Fachgutachterbüro, die Ingenieurgesellschaft Possel und Partner, IPP, um eine fachliche Stellungnahme gebeten.

Wie bereits der Vorgutachter und das Planungsbüro, das den Sanierungsplan aufgestellt hat, kommen die beiden aktuellen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass eine Sanierung ausschließlich mit In-Situ-Maßnahmen für den Standort nicht geeignet ist und die behördlich gesetzten Sanierungsziele nicht erreichen wird.

Der Alternativ-Vorschlag bezieht sich ausschließlich auf die landseitige Sanierung. Für die Wasserseite sieht er, wie der Sanierungsplan auch, den Aushub der Sedimente vor.

Zur Erreichung der Sanierungsziele muss die Schadstoffquelle nahezu vollständig entfernt werden. Das ist ausschließlich mit einer Ausbaggerung gemäß Sanierungsplan möglich und mit dem alternativ beschriebenen Verfahren nicht erreichbar. Ein biologischer Abbau würde generell nur bei einem kleineren Teil der vorhandenen sehr komplexen Schadstoffmischung funktionieren und zu einer Nachlieferung nicht abgebauter Schadstoffe führen, so dass diese Maßnahme keine dauerhafte Lösung darstellt.

Hinzu kommt, dass ein biologischer Abbau nur für die Kontaminationen unterhalb der Auffüllungen im gewachsenen Bodenbereich möglich ist. Jedoch befindet sich der ganz überwiegende Anteil der Kontaminationen im Bereich der sehr unterschiedlich zusammengesetzten Auffüllungen und würde somit nicht saniert werden, was ebenfalls zur Nachlieferung von Schadstoffen in das Grundwasser führt. Diese Nachlieferung würde in Teilen eine Rekontamination der sanierten Wasserseite bedeuten.

Die gesamte Dauer einer In-Situ-Sanierung würde sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken. Währenddessen würde weiterhin jedes Jahr eine abgeschätzte Schadstofffracht von 300 – 400 kg in das oberflächennahe Grundwasser und in die Schlei ausgetragen werden.

Insgesamt sind in dem Konzept zahlreiche Unstimmigkeiten und Unsicherheiten enthalten und viele Fragen bleiben offen. Der im alternativen Vorschlag aufgeführte Vorversuch wurde beispielsweise unter optimalen Laborbedingungen durchgeführt und das Probenmaterial wurde aufgrund der sehr hohen Konzentrationen mit sauberem Bodenmaterial vermischt.

Weiterhin ist der Flächenbedarf der Anlagen für die wasserseitige Sanierung, ohne dass die Grundstücke Callisenstraße 25 und 27 flächig zur Verfügung stehen, in keiner Weise berücksichtigt worden. Es gibt keine Hinweise, wie mit den vorhandenen Teergruben etc. umgegangen werden soll. Bzgl. noch erforderlicher Voruntersuchungen sowie der Dauer der Maßnahmen bestehen erhebliche Kostenunsicherheiten, so dass auch hier mit deutlich höheren Kosten zu rechnen ist, als angegeben.

Abschließend kommen IPP und LLUR zu dem Schluss, dass bei dem Alternativvorschlag die Risiken hinsichtlich der Nichterreichung der Sanierungsziele sowie der entstehenden Kosten viel zu hoch sind und nur die nahezu vollständige Entfernung der Schadstoffquelle durch Bodenaustausch als Sanierungsmaßnahme in Frage kommt.

In dem gesamten Verfahren wurde eine sehr umfangreiche und vollständige Prüfung von infrage kommenden Sanierungsmethoden durchgeführt, bei der der gewählte Bodenaustausch als alleinige Maßnahme zur Erreichung der Sanierungsziele übrigbleibt.

Ausschluss von In-Situ-Sanierungs-Verfahren 


Sanierungsplan Wikingeck (inklusive Bekanntmachung)

Hier finden Sie alle Unterlagen zum Thema Sanierungsplan. Klicken Sie zum Öffnen einfach auf die Links.


Anlagen

Zur Machbarkeitsstudie und Anlagen


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