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Naturschutz

Der Schutz der Natur ist sowohl im Bundes- als auch Landesnaturschutzgesetz verankert. Hier informieren wir über eine kleine Auswahl von Themen zum Naturschutz.

Bäume und Gehölze - Schutz

Gemäß § 8 Landesnaturschutzgesetz sind Bäume unter bestimmten Voraussetzungen besonders geschützt. Soll so ein Baum gefällt werden, ist dies bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. In jedem Fall ist eine Baumfällung immer mit uns abzusprechen, um einen ggf. Schutzstatus des Baumes herauszufinden und auch sicherzugehen, dass keine geschützten Arten gestört werden.

Der Schutzstatus eines Baumes ist abhängig von seinem Standort, Alter und damit Stammumfang.

Generell dürfen Bäume, Gehölze und Hecken nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum letzten Tag des Februars gefällt werden, damit Vögel, Fledermäuse und weitere Tiere nicht ihren Brut- und Lebensraum verlieren.

Wollen Sie einen Baum fällen, senden Sie uns eine E-Mail mit Angaben zu Baumart, Stammumfang in 1 m Höhe, Standort (Adresse, markierte Karte oder ähnliches) und Grund für die Fällung. Die Kontaktdaten finden Sie in der Box rechts.

Biotope

Ein Biotop ist ein abgegrenzter Lebensraum, der durch bestimmte Pflanzen und Tiere geprägt ist. Auch sogenannte abiotische Faktoren wie Wasserstand, Bodenart etc. beeinflussen ein Biotop maßgeblich.

Beispiele für Biotope, die zudem aufgrund ihrer Seltenheit und Eigenart gesetzlich geschützt sind, sind Moore, Teiche, Knicks, Hangwälder oder Unterwasser- Riffs.

Ein Ziel im Naturschutz ist es, Biotope miteinander zu vernetzen, damit die Arten zwischen den Biotopen wandern können. Nur so können sich die Arten ausbreiten und es kann auch zu einem genetischen Austausch kommen. Diese Vernetzung wird Biotopverbundsystem genannt. Prominentester Vertreter ist das Grüne Band, das entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze mittlerweile eine Naturoase darstellt.

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