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Fachkräftesicherung

Mit dem Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes (§§ 16 e/i SGB II) im Januar 2019 eröffnen sich neue Fördermöglichkeiten zur Schaffung von Teilhabe- und Beschäftigungschancen speziell für langzeitarbeitslose Menschen. Mit vier Milliarden Euro fördert die Bundesregierung die Programme des Teilhabechancengesetzes bis 2022. Das Geld fließt in Lohnkostenzuschüsse, Qualifizierungsmaßnahmen und das sogenannte Coaching, eine beschäftigungsbegleitende Betreuung der vormals Arbeitslosen. Die Betreuer, die die ehemals Langzeitarbeitslosen auf ihrem Weg begleiten, tragen viel zu dem Erfolg der neuen Fördermöglichkeiten bei. Sie sind da, wenn es klemmt: beraten, unterstützen, geben Zuspruch. Mit ihrem Einsatz sorgen sie dafür, dass viele Langzeitarbeitslose den Sprung in ein reguläres Arbeitsverhältnis schaffen.

Langzeitarbeitslose Menschen sind eine der zentralen Kundengruppen des Jobcenters Schleswig-Flensburg. War die Arbeitsmarktlage im Kreis Schleswig-Flensburg auch selten besser als in den letzten Jahren, so haben Menschen im SGB-II-Leistungsbezug doch erfreulicherweise in ganz besonderem Maße hiervon profitiert. Doch es gibt auch individuelle persönliche Herausforderungen, die es bisher verhindert haben, einen beruflichen Nutzen aus dem immer weiter fortschreitenden Fachkräftemangel und den sich zuspitzenden Stellenbesetzungsproblematiken zu ziehen.

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